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Wertstoffrückgabe

Batterien:

Die Rückgabe von Batterien kann bei ausgewiesenen Wertstoffhöfen oder jedem Handel erfolgen, welcher Batterien vertreibt.

Leuchtstoffröhren:

Nicht mehr benötigte Leuchtstoffröhren können ebenfalls über Wertstoffhöfe (handelsübliche Mengen) oder in großen Mengen auf einer Deponie entsorgt werden. Die Entsorgung ist kostenlos bzw. wurde bereits beim Kauf der Leuchtmittel durch die Entsorgungspauschale bezahlt.

Druckerleergut:

Für die Entsorgung leerer Tonerkartuschen können alle Dienststellen eine Firma ihrer Wahl unmittelbar selbst beauftragen.

In der Vergangenheit konnte kostenfrei die Firma Demsky beauftragt werden, aufgrund der gestiegenen Kosten im Bereich Logistik und der Führung des Betriebes, ist dies jedoch nicht mehr möglich. Die Fa. Demski ist dabei immer schon eine Option von mehreren gewesen.

Das LZN hat keinen Vertrag über die Leistung zur Abholung von leeren Toner- und Tintenprodukten ausgeschrieben, sodass Sie sich mit Ihrer Dienststelle frei bewegen und Ihren Dienstleister selbst auswählen können. Aufgrund der Marktentwicklung wird derzeit sondiert, ob das LZN in diesem Geschäftsfeld wirtschaftliche Angebote (im besten Fall wieder kostenneutral) erhalten könnte.



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