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Reklamationen

Eine Reklamation ist kein angenehmes Thema, kommen jedoch wie bei allen Gegenständen des täglichen Gebrauches auch einmal vor.

Die von uns ausgegebene Dienstbekleidung und Ausrüstung stellen Gebrauchsgegenstände dar, welche gerade durch die Anforderungen an den Polizeivollzugsdienst einer starken und dauerhaften Belastung ausgesetzt sind. Abnutzungs- und Gebrauchsspuren sind daher unvermeidlich, und stellen keinen berechtigten Reklamationsgrund dar. Auch die unbegrenzte Haltbarkeit der Sache, Verschleiß oder Probleme durch unsachgemäßen Gebrauch/Pflege sind keine berechtigten Reklamationsgründe.

Beanstandungen werden zunächst auf Ihre Berechtigung hin überprüft. Liegt eine berechtigte Reklamation vor, geben wir diese umgehend an den Hersteller zur weiteren Bearbeitung.

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