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FAQ - Häufige Fragen


Zu den Bereichen Waren und Dienstleistungen sowie Dienst- und Schutzkleidung haben das Logistik Zentrum Niedersachsen als zentralen Dienstleister des Landes Niedersachsen viele Fragen erreicht.

Die Fragen wurden ausgewertet und Themenkomplexen zugeordnet. Mit den Antworten auf die häufig gestellten Fragen sollen erste Informationen vermittelt werden. Fragen mit gleichem oder gleichartigem Inhalt sind dabei zusammengefasst worden. Die vorliegende Liste wird fortlaufend ergänzt, sobald die Antworten zu den gestellten Fragen erstellt worden sind.

Die folgende Inhaltsübersicht ermöglicht es Ihnen, sich schnell und einfach durch die Liste der Fragen zu navigieren. Durch Anklicken einer Überschrift gelangen Sie zu der entsprechenden Stelle im Text. Am Ende jedes Themenbereiches können Sie zur Inhaltsübersicht zurück wechseln.


Inhaltsübersicht

GRUNDLAGEN

ALLGEMEINES

Newsletter

Webshop

Intranet

DIENST- UND SCHUTZKLEIDUNG

Bestellung

Bezugsberechtigung

Bekleidungskonto

Bekleidung

Plausibilitätsprüfung

Konfektionsgrössen

Lieferung

Reklamationen / Gewährleistung

Umtausch

Nutzergruppen

Polizei - allgemein

Polizei Niedersachsen

Polizei Hamburg

Polizei Schleswig-Holstein

Polizei Mecklenburg-Vorpommern

Polizei Bremen

WAREN UND DIENSTLEISTUNGEN

Auftrag des LZN

Einkauf

Leistungsbeschreibung

Ausschreibungen nach VOL/A

Freitexterfassung / Beschaffung

selbstbeschaffte Waren

Webshop

Nutzergruppen

Wertstoffrückgabe

Falschlieferungen / Transportschäden

Gewährleistungen

Rechnung / Skonto

GRUNDLAGEN

Das Logistik Zentrum Niedersachsen ist Ihr zentraler und kompetenter Einkaufs- und Versorgungspartner in der niedersächsischen Landesverwaltung. Als Landesbetrieb hat das LZN die Zielsetzung, den Einkauf für unsere Kunden zu optimieren.

Wir wollen durch unsere Leistungen eine vereinbarte Verlässlichkeit, gute Preise und akzeptierte Qualität überzeugen. Mittelfristig wollen wir alle Kosten reduzieren, um so die Kaufkraft der Kunden zu stärken. Neben der Finanz- und Prozessoptimierung verfolgt das LZN maßgeblich die Ziele der Mittelstandsförderung sowie des umweltgerechten, ökologischen Einkaufs.

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ALLGEMEINES

Newsletter

Frage: Was beinhaltet der Newsletter?

Antwort:
Mit dem Newsletter-Service des Logistik Zentrum Niedersachsen informieren wir Sie als Kunde bezüglich Dienst- und Schutzkleidung sowie Waren- und Dienstleistungen.Sie erhalten u. a. aktuelle Informationen zu neuen Produkten, Lieferzeiten und Neuerungen im Webshop.


Frage: Wie kann ich den Newsletter beziehen?

Antwort: Nach der Anmeldung im Webshop klicken Sie auf "Mein LZN" und "Daten ändern" und bestätigen Ihren Änderungswunsch durch Anklicken des Feldes "ändern".
Sofern Ihre E-Mail-Adresse noch nicht hinterlegt ist, geben Sie diese im Feld "E-Mail" ein. Setzen Sie hiernach im Kästchen "Newsletter abonnieren" durch Anklicken einen Haken und bestätigen die Änderung durch "speichern".


Frage: Wie kann ich einen Mehrfachbezug des Newletters stoppen?

Antwort: Nach der Anmeldung im Webshop klicken Sie auf "Mein LZN" und "Daten ändern" und bestätigen Ihren Änderungswunsch durch Anklicken des Feldes "ändern". Entfernen Sie dann mit einem Mausklick das Häkchen aus "Newsletter abonnieren" und bestätigen Sie die Änderung mit "speichern".

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Webshop

Frage: Was muss ich bei der Passworteingabe beachten?

Antwort:
Das von uns vergebene Passwort besteht aus sechs kleinen Buchstaben, einer Ziffer und einem Sonderzeichen (: # - ._, usw.) Bitte achten Sie darauf, dass Sie auch das Sonderzeichen mit eingeben.


Frage: Wie kann ich mein Passwort ändern?

Antwort:
Nach der Anmeldung im Webshop klicken Sie auf "Mein LZN" und "Passwort". Geben Sie zuerst Ihr altes Passwort ein. Hiernach geben Sie Ihr neues Passwort ein und bestätigen das neue Passwort im Feld "bestätigen". Speichern Sie Ihr neues Passwort durch einen Mausklick auf "speichern".


Frage: Wie kann ich ein neues Passwort anfordern?

Antwort:
Die Passwortvergabe wurde umgestellt. Sie können Ihr neues Passwort online anfordern! Voraussetzung hierfür ist, dass für Ihre Nutzerkennung eine E-Mailadresse hinterlegt ist.
Klicken Sie einfach auf den Link „Passwort vergessen“. Geben Sie die Zugangsdaten und die E-Mailadresse ein. Wir senden Ihnen dann das neue Passwort an die hinterlegte E-Mailadresse.

Ist die E-Mailadresse noch nicht im System hinterlegt, so teilen Sie uns einfach diese über das Kontaktformular mit. Wir berücksichtigen diese dann im System und senden Ihnen das neue Passwort zu.


Frage: Kann ich meine Stammdaten im Webshop ändern?

Antwort:
Nein, eine Änderung ist ausschließlich über Ihre personalführende Dienststelle möglich!


Frage: Wie kann ich die Lieferadresse im Webshop ändern?

Antwort:
Nachdem Sie die gewünschten Artikel in den Warenkorb gelegt haben, klicken Sie auf das Feld "zur Bestellung". Unterhalb Ihrer Kontendaten befindet sich das Feld "abweichende Lieferadresse auswählen". Durch einen Mausklick öffnet sich das Untermenü "Auswahl Lieferadresse". Als Adresstyp wählen Sie "allgemeine Adressen". Die möglichen Lieferanschriften werden Ihnen in alphabetischer Reihenfolge angezeigt. Durch "wählen" können Sie die gewünschte abweichende Lieferanschrift Ihrer Bestellung hinzufügen. Achtung! Die Änderung hat nur für den aktuellen Auftrag Gültigkeit!


Frage: Wie kann ich überprüfen, ob meine Bestellung gesendet wurde?

Antwort:
Wenn Ihre Bestellung erfolgreich gesendet wurde, dürfen sich keine Artikel mehr im Warenkorb befinden.Des Weiteren erscheint nach Ihrer Anmeldung im Webshop unter ihren persönlichen Daten eine Information über vorhandene Nachrichten und Aufträge. Weiterhin können Sie nach der Anmeldung im Webshop unter "Mein LZN" und "Auftragsstatus" den Status Ihrer Bestellung einsehen.
Unter "Mein LZN" und "Nachrichten" ist Ihre Bestellbestätigung hinterlegt.


Frage: Wo finde ich meine Nachrichten und Auftragsbestätigungen?


Antwort: Nachrichten, die Sie uns über unsere Kontaktformulare gesendet haben sowie unsere Bestellbestätigungen sind für die Dauer von acht Wochen im Webshop unter "Mein LZN" und "Nachrichten" hinterlegt .

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Intranet

Frage: Wie lautet die Intranetadresse des LZN?

Antwort:
Die URL lautet: http://intra.lzn.niedersachsen.de

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DIENST- UND SCHUTZKLEIDUNG

Bestellung


Frage: Wie kann ich meine Bestellungen aufgeben?

Antwort:

Webshop:

Sie registrieren sich über Ihre Personalnummer und das nur Ihnen bekannte Passwort im Web-Shop. Die Übernahme der Webshop-Aufträge in das Warenwirtschaftssystem wird durch die Mitarbeiterinnen des Kundenservice mehrmals täglich getätigt.

Frage: Darf ich Artikel zur Weitergabe an Dritte bestellen?

Antwort:
Die Bestellung und der Bezug nicht verwendungs- oder funktionsbezogener Dienstkleidung oder Dienstkleidungsstücke zulasten des persönlichen Bekleidungskontos ist lt. Dienstkleidungsvorschrift nicht zulässig, auch nicht zum Zwecke der Weitergabe an Kolleginnen und Kollegen, insbesondere nicht an private Dritte.


Frage: Warum kann ich keine Auswahlbestellungen tätigen?

Antwort:
Bei Gewährung von Auswahlbestellungen müsste die Anzahl der lagerhaltigen Artikel um das 3 – 4 fache erhöht werden, was wiederum den Rahmen der vorgegebenen Haushaltsmittel übersteigen würde.

Des Weiteren wäre bei der Möglichkeit von Auswahlbestellungen eine hohe Anzahl von Artikeln nicht auf unserem Lager verfügbar. Das kann wiederum zu einer Verzögerung bei den Lieferzeiten führen.

Wir bitten um Ihr Verständnis!


Frage: Besteht für Frauen die Möglichkeit Herrenbekleidung zu bestellen?

Antwort:
Frauen haben die Möglichkeit aus dem Sortiment der Herrenbekleidung zu bestellen.


Frage: Kann ich meine Bestellung auch direkt beim LZN abholen?

Antwort:
Der Abruf der Bestellungen zum versenden erfolgt in der Reihenfolge des Bestelleingangs. Um einen schnellen und reibungslosen Ablauf zu gewährleisten bitten wir Sie, auf eine Abholung zu verzichten.

In Ausnahmefällen oder bei Sondereinsätzen kontaktieren Sie bitte Ihren Kundenservice.

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Bezugsberechtigung

Frage:
Wer legt die Bezugsberechtigung der einzelnen Artikel fest?

Antwort :Die Bezugsberechtigung für die Polizei- und Justizvollzugsbeamten wird von den jeweiligen Bundesländern per Dienstkleidungserlass geregelt.

Im Bereich Forst sind hierfür die Referate der Landesforsten zuständig.

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Bekleidungskonto

Frage: Was beinhaltet das Bekleidungskonto?

Antwort:
Das LZN führt für jeden gemeldeten Dienstkleidungsträger ein persönliches Bekleidungskonto. Kontobestellungen werden auf dem jeweiligen Konto abgerechnet.

Auf diesem Bekleidungskonto sind alle relevanten Daten, wie bspw. Name, Vorname, Geburtsjahr, Geschlecht, Dienstzweigzugehörigkeit, Verwendung Innendienst/Außendienst, Dienststelle, Umsätze, Kontostand und die Artikelhistorie ersichtlich.

Die Meldung von Dienstkleidungsträgern kann nur über die personalführende Dienststelle erfolgen.


Frage: Wie kann ich meine Stammdaten ändern lassen?

Antwort:
Eine Änderung Ihrer Stammdaten ist ausschließlich über Ihre personalführende Dienststelle möglich und kann daher nicht über das LZN erfolgen.


Frage: Wie kann ich meinen Dienstzweig ändern lassen?

Antwort:
Eine Änderung Ihres Dienstzweiges ist ausschließlich über Ihre personalführende Dienststelle möglich und kann daher nicht über das LZN erfolgen.


Frage: Wer legt die Höhe des Bekleidungsbudgets fest?

Antwort:
Die Höhe des Bekleidungsgeldes für die Polizei- und Justizvollzugsbeamten wird von den jeweiligen Bundesländern per Dienstkleidungserlass festgelegt.

Im Bereich Forst sind hierfür die Referate der Landesforsten zuständig.


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Bekleidung

Frage: Warum führen Sie keine T-Shirts mit Rundhals-Ausschnitt?

Antwort: Bei den T-Shirts handelt es sich um "Unterwäsche", die nicht eigenständig getragen werden dürfen, da keine Hoheitsvorhanden sind. Hier greifen zunächst die Vorgaben, dass die Uniform nicht zu leger wirken darf. Die von uns angebotenen T-Shirts dürfen nicht sichtbar sein, wenn Hemden oder Blusen mit geöffnetem obersten Knopf getragen werden. Wir haben die Artikel mit einem V-Ausschnitt gewählt, damit die T-Shirts auch unter Diensthemden / -blusen tragbar sind.

Frage: Wie kann ich Verbesserungsvorschläge oder Anregungen zum Bekleidungssortiment einreichen?

Antwort:
Verbesserungsvorschläge können Sie direktunter "Kontakt" unter der Rubrik "Lob und Kritik" an das LZN senden oder über die jeweilige Nutzergruppe einreichen. Die erarbeiteten Vorschläge der Nutzergruppen werden an die Fachgruppe Bekleidung weitergeleitet. Bei Befürwortung durch die Fachgruppe erfolgt dann die Beschlussfassung durch das Kooperationsgremium.
Justizbeamte/ -innen wenden sich bitte an den Hauptpersonalrat.

Frage: Wie erfolgt die Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Artikel im LZN?

Antwort:
Unsere gesamte Dienstkleidung unterliegt einem ständigen Prozess der Weiterentwicklung hinsichtlich Qualität und Funktionalität, um somit eine optimale Bekleidung in jeglicher Hinsicht zu schaffen. Hierbei arbeitet unsere Bekleidungsingenieurin eng mit denjeweiligen Nutzergruppen zusammen.

Die Nutzergruppe als Verbraucherteam soll im Wesentlichen folgende Aufgaben wahrnehmen:

-Informations- und Erfahrungsaustausch
- Mitgestaltung bei der Produktweiter- und Neuentwicklung
- Beurteilung von Kunden- Anregungen / Beschwerden / Wünschen

Die erarbeiteten Vorschläge der Nutzergruppen werden an die Fachgruppe Bekleidung weitergeleitet. Bei Befürwortung durch die Fachgruppe erfolgt dann die Beschlussfassung durch das Kooperationsgremium.

Frage: Wie kalkuliert das LZN die Preise der Artikel?

Antwort:
Die Tätigkeit des LZN ist insgesamt nicht auf Gewinnerzielung gerichtet. Sie ist nach kaufmännischer Bewertung kostendeckungsorientiert (§ 26 LHO):
- Die Wirtschaftsführung des LZN erfolgt nach kaufmännischen Grundsätzen.
- Die Leistungen des LZN sind kostendeckend zu kalkulieren, es dürfen daher keine Gewinne / Verluste erzielt werden.

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Plausibilitätsprüfung

Frage: Was versteht man unter einer Plausibilitätsprüfung?

Antwort:
Im Zusammenhang mit der dienstlichen bedarfsbezogenen Beschaffung wurde ein Bestellprüfverfahren in das Warenwirtschaftssystem integriert. Die Plausibilitätsprüfung ermöglicht die automatisierte Prüfung der Bestellposition unter Berücksichtigung der Bezugsmöglichkeiten durch den / die Kontoinhaber/-in. Die Beschaffung von Dienstkleidung reduziert sich somit für den Kontoträger auf die für die Bestellung freigegebenen Artikel unter Berücksichtigung von Dienstzweig und Fachdienst. Die Plausibilitätsprüfung prüft bei der Auftragserfassung automatisch die Bezugsberechtigung für den Besteller. Insofern die Prüfung ergibt, dass der Artikel nicht bezogen werden kann, sperrt sich der Artikel und der damit verbundene Auftrag. Im Webshop wird die Prüfung direkt bei der Artikelauswahl durchgeführt. Über den Webshop wird somit gewährleistet, dass nur die Artikel in den Warenkorb aufgenommen werden können, für die eine Bezugsberechtigung vorliegt.

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Konfektionsgrössen

Frage: Warum gibt es die Diensthemden nicht in Kurz- / Langgrößen?

Antwort:
Was die Konfektionsgrößen der Hemden anbelangt, ist im Jahr 2004 nach einer Ausschreibung die Größensystematik von unseren Lieferanten optimiert worden. Als das LZN 2001 die Lagerbestände der Kleiderkammern übernahm, gab es insgesamt etwa 48 Größen für das "normale" Diensthemd mit langen Ärmeln. Trotzdem mussten extrem viele Maßanfertigungen bestellt werden. Viele Kunden waren mit der Rumpflänge unzufrieden oder kamen trotz der vielen Ärmellängen nicht zu ordentlich passenden Hemden.

Die aktuelle Maßtabelle ist inzwischen schon Grundlage von diversen Ausschreibungen gewesen. Sie wurde zwischenzeitlich von mehreren namhaften Lieferanten geprüft und für gut befunden. Unsere Maßanfertigungen haben sich im Vergleich mit den Anfängen des LZN nicht in einem Umfang vermehrt, wie es eine so reduzierte Tabelle vermuten ließe. Da bisher auch keine weiteren Anfragen nach Zwischengrößen vorliegen, wurde das Größenspektrum nicht erweitert. Unsere aktuelle Tabelle basiert auf bewährten, handelsüblichen Konfektionsgrößen.



Frage: Wann besteht ein Anspruch auf Maßanfertigung von Bekleidung?

Antwort:
Maßanfertigungen können nur in begründeten Ausnahmefällen erfolgen!
Maßgefertigte Kleidungsstücke sind vom Umtausch ausgeschlossen, wenn sie vom Hersteller korrekt nach den in der Bestellung angegebenen Maßen gefertigt sind!

Grundsätzlich wird die Bekleidung in Konfektionsgrößen bestellt. Änderungen in Ärmel- bzw. Hosenbeinlänge sind zumutbar. Das Gleiche gilt für Änderungen in der Bundweite bei Tuchhosen. Keinen Anspruch auf eine Maßanfertigung haben Sie, wenn Sie zwischen zwei Konfektionsgrößen liegen.

Eine Vermessung durch eine Schneiderei ist empfehlenswert.


Frage: Kann ich Bekleidung im LZN anprobieren?

Antwort:
Das LZN ist auf Versand ausgerichtet. Daher existieren keine Umkleidekabinen o. ä.
Bei Problemen mit der Passform wenden Sie sich bitte zunächst an unser Callcenter.


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Lieferung

Frage: Kann ich mir die Bestellung auch an meine Privatadresse liefern lassen?

Antwort:
Ihre bestellte Ware schicken wir Ihnen an Ihre Dienstanschrift. Die Lieferung erfolgt über DHL. Wenn Sie auf Grund einer Abordnung, Versetzung o.ä. die Bekleidung an die Adresse einer anderen Dienststelle geliefert haben möchten, so geben Sie dies einfach bei Ihrer Bestellung an. Eine Auslieferung an die private Anschrift ist nicht zulässig.


Frage: Wann erfolgen Teillieferungen?


Antwort:
Nach Möglichkeit wird Ihre komplette Bestellung in einer Sendung geliefert. Sollte dennoch einmal eine Teillieferung erforderlich werden, so tragen wir die Mehrkosten. Teillieferungen können nur manuell durch unseren Kundenservice veranlasst werden.

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Reklamationen / Gewährleistung

Frage: Wie kann ich einen Artikel reklamieren?

Antwort:
Um zu beurteilen, ob es sich um eine berechtigte Reklamation handelt, müssen Sie uns die Ware gewaschen oder gereinigt zurück senden. Hierfür drucken Sie bitte den entsprechenden Rücksendeschein/Retourenaufkleber aus. Diesen finden Sie im Webshop unter "Mein LZN" -> "Retouren". Bitte geben Sie hier lediglich eine der drei abgefragten Nummern an. Unfrei gesendete Ware kann nicht zurück genommen werden! Bitte legen Sie der Rücksendung ein kurzes Anschreiben bei. Die Ware wird bei uns im Hause geprüft und gegebenenfalls zum Hersteller geschickt.



Frage: Welche Gewährleistungsfrist gilt für Ihre Artikel?

Antwort:
Die Gewährleistungspflicht beträgt zwei Jahre und beginnt mit der Übernahme der Ware. Ihre Gewährleistungsansprüche sind zunächst auf Nacherfüllung beschränkt. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung haben Sie nach Ihrer Wahl einen Anspruch auf Rücktritt vom Kaufvertrag oder Minderung des Kaufpreises. Den Zeitpunkt des Gewährleistungs-/ Garantiebeginns weisen Sie bitte durch einen Beleg nach (Rechnung, Lieferschein). Bewahren Sie diese Unterlagen bitte sorgfältig auf. Ausgenommen von der Gewährleistung bzw. Garantie sind Schäden, die auf natürlichen Verschleiß, auf unsachgemäßen Gebrauch oder auf mangelnde Pflege zurückzuführen sind.



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Umtausch

Frage: Wie tausche ich Waren um?

Antwort:
Sollte bei einem Artikel ein Umtausch oder eine Rückgabe erforderlich sein, können Sie diesen innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt kostenlos mit dem von Ihnen ausgedruckten Rücksendeschein/Paketaufkleber paketfertig zurücksenden. Wir benötigen immer die Originalumverpackung des Herstellers zurück. Diese muss unversehrt bleiben, daher beachten Sie bitte bei der Anprobe, dass Sie die Verpackung vorsichtig öffnen. Bekleben Sie bitte nicht die Umverpackung (bspw. Schuhkarton), auch nicht mit dem Rücksendeaufkleber. Die Artikel dürfen selbstverständlich nicht benutzt sein.

Anbei eine Einleitung zum Umtauschverfahren:

Umtausch leicht gemacht


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Nutzergruppen

Frage: Was versteht man unter einer Nutzergruppe?

Antwort:
Die Nutzergruppen setzen sich aus repräsentativen Mitgliedern der jeweiligen Dienstzweige und den Fachverantwortlichen des LZN zusammen .Die fachspezifische Begleitung in allen textil-, bzw. produktspezifischen Angelegenheiten übernehmen die Funktionsinhaber/innen aus dem Bereich Einkauf.


Frage: Was sind die Aufgaben der Nutzergruppe?

Antwort:
Die Nutzergruppen als Verbraucherteam sollen im Wesentlichen folgende Aufgaben wahrnehmen: • Informations- und Erfahrungsaustausch • Mitgestaltung bei der Produktweiter- und Neuentwicklung • Beurteilung von Kunden- Anregungen/Beschwerden/Wünschen Die erarbeiteten Vorschläge der Nutzergruppen werden an die Fachgruppe Bekleidung weitergeleitet. Bei Befürwortung durch die Fachgruppe erfolgt dann die Beschlussfassung durch das Kooperationsgremium.

Frage: Wie werden die Mitglieder der Nutzergruppen bestimmt?
Antwort: Die Mitglieder der Nutzergruppen werden von den Behörden und Dienststellen benannt.

Frage: Für welche Fachdienste existieren Nutzergruppen?
Antwort: Entsprechend der Konzeption wurden neben vier konkreten Nutzergruppen (Einsatz- und Streifendienst, Einsatzkräfte, Spezialeinheiten und Wasserschutzpolizei) auch anlassbezogene Nutzergruppen für Diensthundeführer, Radfahrer, Kradfahrer, SEK/MEK und Reiter eingerichtet.

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Polizei - allgemein

Frage: Haben sie weiteres Informationsmaterial über die Uniform vom Hersteller (Tom Tailor)?

Antwort:
Luigi Colani hatte sich seinerzeit bereit erklärt, kostenlos Entwürfe zu fertigen. Die Firma TOM TAILOR aus Hamburg konfektionierte kostenlos die ersten Modelle. Es erfolgte ein Trageversuch mit 100 Beamten. Die sich hieraus ergebenden Änderungen wurden in die technischen Beschreibungen eingearbeitet und dem LZN übergeben. Bedingung der Firma TOM TAILOR: Ihre Modelle müssen eine Kennzeichnung erhalten mit dem Logo der Firma und dem Text "designed by TOM TAILOR".


Frage: Liegen Ihnen Erfahrungsberichte über Praxistauglichkeit der Uniform vor?

Antwort:
Hierzu wurden gemäß Kooperationsvereinbarung der Bundesländer Niedersachsen, Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern so genannte Nutzergruppen eingerichtet. Diese dienen dem Informations- und Erfahrungsaustausch, der Mitgestaltung bei der Produktweiter- und Neuentwicklung, Erprobung neuer Artikel sowie der Beurteilung von Kundenanregungen, Beschwerden und Wünschen. Selbstverständlich werden alle Anregungen, die dem LZN zur Kenntnis kommen, mit in diese Besprechungen genommen.


Frage: Gab es seit der Einführung der Uniform Überarbeitungen der Uniformteile?

Antwort:
Es findet ein Prozess der ständigen Weiterentwicklung statt. Hier angesprochen bspw. Qualität und Funktionalität. Zu Beginn der Ausstattung hatten die blauen Hemden der Uniform noch eine Zusammensetzung von 100% Baumwolle. Mittlerweile besteht die Materialzusammensetzung aus 70% Baumwolle und 30% Polyester. Hintergrund ist unter anderem die Scheuerbeständigkeit der Hemden. Es liegt in der Natur der Sache, dass ein dunkelblaues Hemd schneller ausblutet. Eine Bekleidungsingenieurin ist ständig mit der Verbesserung der Stoffzusammensetzung und Funktionalität beschäftigt, um die optimale Dienstbekleidung in jeglicher Hinsicht zu schaffen.


Frage: Liegen Ihnen Informationen über Waschprobleme vor?

Antwort:
Wir haben uns insgesamt entschlossen, explizit Hinweise auf die Waschanleitung für die Uniformteile der Blauen Uniform zu geben. In unseren Katalogen und auf der Internetseite sind Wasch- und Pflegetipps zusammengestellt. Das so genannte ausbluten des Stoffes (farbliche Schattierungen oder helle Streifenbildung beim bügeln) kann man verhindern, indem grundsätzlich alle Teile auf links gewaschen und gebügelt werden. Es ist überaus wichtig die Blaue Uniform ausschließlich mit Feinwaschmittel zu waschen. Aus der falschen Pflege resultieren insgesamt im Verhältnis gesehen die meisten Reklamationsbearbeitungen.


Frage: Werden die Uniformteile der neuen Uniform ausschließlich in der BRD produziert?

Antwort:
Mittlerweile findet die Fertigung zu 95 % in Asien oder den Osteuropäischen Ländern statt. Auftragnehmer sind jedoch bisher Deutsche Firmen.

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Polizei - Niedersachsen

1. Frage: Wie viel Bekleidungsgeld gibt es pro Jahr?

Antwort:
Die Polizei Niedersachsen gewährt ihren Dienstkleidungsträgern entsprechend der Verwendung ein jährliches Bekleidungsbudget wie folgt:

Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte (PVB)

Jede oder jeder PVB, die oder der überwiegend

  • Außendienst versieht, erhält ein jährliches Bekleidungsbudget in Höhe von 300 EUR.
  • Innendienst versieht, erhält ein jährliches Bekleidungsbudget in Höhe von 210 EUR.
  • Kriminaldienst versieht, erhält ein jährliches Bekleidungsbudget in Höhe von 60 EUR.

Nach Abschluss des Bachelorstudiums erhält jede oder jeder PVB eine einmalige Zahlung in Höhe von 400 EUR auf ihr oder sein persönliches Bekleidungskonto.

Polizeikommissaranwärterinnnen und Polizeikommissaranwärter (PKA)

Zu Beginn des Bachelorstudiums an der Polizeiakademie Niedersachsen erhalten PKA eine Zahlung in Höhe von 230 EUR auf ihr persönliches Bekleidungskonto.

Nach Ablauf der ersten eineinhalb Studienjahre erhalten PKA eine Folgezahlung in Höhe von 210 EUR auf ihr persönliches Bekleidungskonto.

In den letzten beiden Jahren vor Eintritt in die Freistellungsphase der Altersteilzeit oder in den Ruhestand erfolgt keine Gutschrift.

2. Frage: Kann man auf das Bekleidungsgeld des nächsten Jahres vorgreifen?

Antwort:
Ein Vorgriff auf das nächste Haushaltsjahr ist bis zur Höhe des Jahresbetrages des Bekleidungsbudgets möglich. PVB im Kriminaldienst wird der Zugriff bis zum Zweifachen des Budgets gestattet.

3. Frage: Kann man Geld mit ins nächste Jahr übernehmen?

Antwort:
Bis zum Zweifachen des zu gewährenden jährlichen Bekleidungsbudgets kann in das nächste Haushaltsjahr übertragen werden. Eine Auszahlung des Guthabens findet nicht statt. Beträge, die das Zweifache des zu gewährenden Jahresbetrages übersteigen, verfallen.

4. Frage: Wann werden Kürzungen vorgenommen?

Antwort:
Wird aufgrund von Erziehungsurlaub, Sonderurlaub oder anderweitiger Verwendung keine Uniform getragen, erfolgt ggf. eine Prüfung durch die personalführende Dienststelle hinsichtlich einer Kürzung des Bekleidungsbudgets für den entsprechenden Zeitraum (nur volle Kalendermonate).

5. Frage: Wie viel Freipakete sind pro Kalenderjahr vorgesehen?

Antwort:
Jeder Kontoinhaber hat pro Jahr drei Freibestellungen, ab der vierten Bestellung wird ein Versandkostenanteil von 6,10 Euro dazu berechnet. Nachlieferungen oder Lieferungen aufgrund von Retouren werden nicht gezählt.
Für Bestellungen, die von Dienststellen aufgegeben werden, gibt es keine Freipakete (Retouren ausgenommen).

6. Frage: Gibt es eine Kostenerstattung für selbstbeschaffte Ware?

Antwort:
Nein, es gibt keine Kostenerstattung für selbstbeschaffte Ware.


7. Frage: Ist die Bestellung von Sonderbekleidung über das persönliche Bekleidungskonto möglich?

Antwort:
PVB, denen aufgrund ihrer dienstlichen Verwendung Sonderausstattung entsprechend der Anlagen 2, 3 Runderlass Dienstkleidung in der Polizei Niedersachsen gewährt wird, können diese auch über das persönliche Bekleidungsbudget beschaffen. Die Meldung der Fachdienste erfolgt über die personalführende Dienststelle.

Bei dieser Möglichkeit ist durch die PVB zu gewährleisten, dass die allgemeine Ausstattung trotz des erweiterten Einsatzes der persönlichen Mittel, weiterhin in einem angemessenen Zustand unterhalten wird.

8. Frage: Was muss ich bei der Anmeldung im Webshop beachten?

Antwort:
Bitte geben Sie die Personalnummer ohne Prüfziffer (letzte Ziffer) ein.

9. Frage: Was muss ich bei der Entsorgung von Dienstkleidung beachten?

Antworte:
Werden Dienstkleidungsstücke künftig nicht mehr dienstlich genutzt, sind die Hoheitsabzeichen, taktische Zeichen sowie Polizeischriftzüge abzutrennen, unkenntlich zu machen und von der oder dem jeweiligen PVB fachgerecht zu vernichten. Unkenntlich gemachte Dienstkleidungsstücke sind im Restmüll zu entsorgen.

10. Frage: Welcher Dienstkleidungserlass ist aktuell gültig?

Antwort:
Derzeit findet der Runderlass Dienstkleidung in der Polizei des Landes Niedersachsen vom 1. April 2020 Anwendung. Siehe hierzu: RdErl. d. MI v. 1. 4. 2020 – 26.35-02431 – (Nds. MBl. 2020 Nr. 31, S. 662), zuletzt geändert durch Erlass d. MI v. 01.02.2023 (Az.: 26.34-02431/2023).



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Polizei - Hamburg

Frage: Wie viel Bekleidungsgeld gibt es pro Jahr?


Antwort:
Die Polizei Hamburg hat für ihre Dienstkleidungsträger folgende Jahreskontensätze festgelegt:

a) für Vollzugsbeamtinnen und -beamte S und WS 190,00 Euro
b) für Dienstbekleidungsträger gem. Ziffer a)
mit überwiegend innendienstlichen Funktionen
sowie Polizei- und Fachhochschüler S und WS 130,00 Euro
c) für Dienstkleidungsträger gem. Ziffer a)
mit überwiegend zentralen Verwaltungsaufgaben 70,00 Euro für Dienstkleidungsträger gem. Ziffer a),
die überwiegend als Zivilfahrer eingesetzt sind
sowie Angehörige des MEK und Personenschutzes 70,00 Euro
e) für Vollzugsbeamtinnen und -beamte der Kriminalpolizei
zum Ersatz von Sportbekleidung 35,00 Euro
f) für Angestellte im Polizeidienst und vergleichbare
Funktionsträger, sofern Dienstkleidung zu tragen ist 150,00 Euro
Hinweis: Polizei- und Fachhochschüler erhalten Bekleidungsgeld erstmalig im 2. Kalenderjahr nach der Einstellung.


Frage: Kann man auf das Bekleidungsgeld des nächsten Jahres vorgreifen?

Antwort:
Ja, es darf auf das Bekleidungsgeld des folgenden Jahres vorgegriffen werden.
Der Vorgriff ist grundsätzlich auf die Höhe des für das laufende Jahr geltenden prozentualen Jahreskontensatzes begrenzt.
Hinweis: Bediensteten mit einem Kontensatz von bis 50% des Höchstsatzes ist der Vorgriff bis zum Zweifachen des Jahreskontensatzes gestattet.


Frage: Kann man Geld mit ins nächste Jahr übernehmen?

Antwort:
Ja, Sie können das Restguthaben in das nächste Jahr übernehmen. Der Übertrag erfolgt automatisch durch das LZN.
Hinweis: Das zu übertragende Guthaben darf das Zweifache des persönlichen Jahreskontensatzes nicht übersteigen.


Frage: Wo kann ich meine Stammdaten ändern lassen?

Antwort:
Das LZN kann Stammdatendaten nicht ändern. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an Ihr Personalreferat in der VT 231.


Frage: Wie viel Freipakete sind pro Kalenderjahr vorgesehen?

Antwort:
Jeder Kontoinhaber hat pro Jahr 3 Freibestellungen, ab der vierten Bestellung wird ein Versandkostenanteil von 6,10 Euro dazu berechnet. Nachlieferungen oder Lieferungen auf Grund von Retouren werden nicht gezählt.

Für Bestellungen, die von Dienststellen aufgegeben werden, gibt es keine Freipakete (Retouren ausgenommen).


Frage: Gibt es eine Kostenerstattung für selbstbeschaffte Ware?

Antwort:
Nein, das LZN erstattet grundsätzlich keinerlei private Aufwendungen. Einzelfälle werden durch die VT 231 entschieden, an die Sie sich im Bedarfsfalle vorher wenden sollten.


Frage: Wie muss man vorgehen, wenn Sonderbekleidung benötigt wird?

Antwort:
Ihr Jahreskontensatz für Dienstbekleidung ist nicht für die Beschaffung von Einsatz-, Schutz- und Sonderbekleidung vorgesehen. Derartige, für bestimmte dienstliche Verwendungen ergänzend benötigte Bekleidungsstücke, werden stets über Ihre Verwendungsdienststelle beschafft.
Bitte wenden Sie sich an Ihren Dienststellenleiter, an den von ihm Beauftragten oder an die VT 231.


Frage: Können alle Artikel aus dem Katalog bestellt werden, oder gibt es Einschränkungen?

Antwort:
Bitte beachten Sie, dass es im Einzelfall Artikel geben kann, die per Dienstkleidungserlass für persönliche Bestellungen mit einer Sperre versehen worden sind oder nur gegen private Rechnung bezogen werden können. Das LZN hat darauf keinen Einfluss. Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall an die VT 231.


Frage: Was ist zu tun, wenn eine gelieferte Hose zu lang ist?

Antwort:
Bitte nutzen Sie zunächst das Retourenverfahren.

Eine Erstattung von Auslagen für die Änderung von Dienstkleidungsstücken ist, außer bei Ersteinkleidung und nur für das Kürzen von Jackenärmeln und Hosenbeinen, nicht vorgesehen. Über Ausnahmefälle entscheidet die VT 231. Bitte bei Bedarf vorher kontaktieren.

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Polizei Schleswig-Holstein

Frage: Wie viel Bekleidungsgeld gibt es pro Jahr?

Antwort:
Die Polizei Schleswig-Holstein hat für ihre Dienstkleidungsträger folgende Jahreskontensätze festgelegt:
Außendienst: 280,00 Euro
Innendienst: 196,00 Euro
Kriminalbeamte 80,00 Euro
Fachhochschüler 196,00 Euro ab dem 2. Ausbildungsjahr

In den letzten 24 Monaten vor Eintritt in dieFreistellungsphase der Alterteilzeit oder den Ruhestand wird kein Bekleidungsgeld gutgeschrieben.


Frage: Kann man auf das Bekleidungsgeld des nächsten Jahres vorgreifen?

Antwort:
Es ist nicht möglich, zu Lasten des Bekleidungsgeldes des darauf folgenden Jahres Dienstkleidung zu bestellen, wenn das laufende Konto ausgeschöpft ist.


Frage: Kann man Geld mit ins nächste Jahr übernehmen?

Antwort:
Ja, Sie können das Restguthaben in das nächste Jahr übernehmen.
Der Übertrag erfolgt automatisch durch das LZN. Das sich ergebende Guthaben soll am Jahresende das Einfache des jährlichen Kleidergeldes nicht überschreiten. Ein übersteigender Betrag verfällt. Bei der Kriminalpolizei findet keine Begrenzung bei der Übertragung von Guthaben in das neue Haushaltsjahr statt.


Frage: Wann werden Kürzungen des Bekleidungsgeldes vorgenommen?

Antwort:
Bei überwiegend innendienstlicher Funktion wird die Jahresgutschrift auf 70 % reduziert.
Wird auf Grund von Erziehungsurlaub, Sonderurlaub oder anderweitiger Verwendung keine Uniform getragen, wird das Bekleidungsgeld entsprechend gekürzt (nur volle Kalendermonate).
Zwei Jahre vor Eintritt in den Ruhestand oder Freistellungsphase des Vorruhestandes gibt es keine Jahresgutschrift.


Frage: Wohin wird die bestellte Ware geliefert?

Antwort:
Wir liefern direkt an Ihre Dienststelle. Eine Lieferung an Ihre Privatanschrift ist nicht zulässig.


Frage: Wie viele Freipakete sind vorgesehen?

Antwort:
Grundsätzlich hat jeder Kontoinhaber 3 Freibestellungen, ab der vierten Bestellung wird der Versandkostenanteil von 6,10 € dazugerechnet. Nachlieferungen oder Lieferungen auf Grund von Retouren werden nicht gezählt.


Frage: Wie muss man vorgehen, wenn Sonderbekleidung benötigt wird?

Antwort:
Die Bestellung von Sonderbekleidung erfolgt grundsätzlich durch den Polizeibeamten über sein Bekleidungskonto.
Bestimmte Sonderbekleidungsstücke (Kradanzug oder Kradhelm) werden vom Polizeiverwaltungsamt in Kiel bestellt.


Frage: Was ist bei Änderungen eines Bekleidungsstückes zu veranlassen?

Antwort:
Erforderliche Änderungen (Ärmel-, Hosenbeinlänge /Änderungen der Bundweite) werden über die Polizeidirektion Aus- und Fortbildung in Eutin, in der Schneiderei vorgenommen.


Frage: Können alle Artikel aus dem Katalog bestellt werden, oder gibt es Einschränkungen?

Antwort:
Bitte beachten Sie, dass es im Einzelfall Artikel geben kann, die per Dienstkleidungserlass für persönliche Bestellungen mit einer Sperre versehen worden sind oder nur gegen private Rechnung bezogen werden können. Das LZN hat hierauf keinen Einfluss.

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Polizei Mecklenburg-Vorpommern

Frage: Wie viel Bekleidungsgeld gibt es pro Jahr?

Antwort:
Ab dem Jahr 2006 erhalten:

Schutzpolizisten 190,00 Euro
Schutzpolizisten Innendienst 133,00 Euro
Wasserschutzpolizisten 190,00 Euro
Wasserschutzpolizisten Innendienst 133,00 Euro

PVB auf Widerruf im
Vorbereitungsdienst 133,00 Euro
Kriminalbeamte 40,00 Euro



Frage: Kann man auf das Bekleidungsgeld des nächsten Jahres vorgreifen?

Antwort:
Ab dem Jahr 2006 ist ein Vorgriff auf das Folgejahr bis zur Höhe des dem Bekleidungskonto am Jahresanfang gutgeschriebenen Betrages zulässig.


Frage:
Kann man Bekleidungsgeld mit ins nächste Jahr übernehmen?


Antwort:
Ab dem Jahr 2006 ist ein Ansparen des zum Jahresanfang gutgeschriebenen Betrages in voller Höhe möglich.


Frage: Wie viele Freipakete sind vorgesehen?

Antwort:
Grundsätzlich hat jeder Kontoinhaber 3 Freibestellungen, ab der vierten Bestellung wird der Versandkostenanteil von 6,10 € dazugerechnet. Nachlieferungen oder Lieferungen auf Grund von Retouren werden nicht gezählt.


Frage: Wohin wird die bestellte Ware geliefert?

Antwort:
Wir liefern direkt an Ihre Dienststelle (bis zur Ebene Polizeirevier).
Eine Lieferung an Ihre Privatanschrift ist nicht zulässig.



Frage: Gibt es eine Kostenerstattung für selbstbeschaffte Ware?

Antwort:
Nein, es gibt vom LZN keine Kostenerstattung für selbstbeschaffte Ware.


Frage: Wie muss man vorgehen, wenn Sonderbekleidung benötigt wird?

Antwort:
Sonderbekleidung wird von der für Sie zuständigen Behörde bestellt. Bitte wenden Sie sich an den in Ihrer Behörde zuständigen Sachbearbeiter für Bekleidung.


Frage: Können alle Artikel aus dem Katalog bestellt werden, oder gibt es Einschränkungen?

Antwort:
Bitte beachten Sie, dass es im Einzelfall Artikel geben kann, die per Dienstkleidungserlass für persönliche Bestellungen mit einer Sperre versehen worden sind oder nur gegen private Rechnung bezogen werden können. Das LZN hat darauf keinen Einfluss.


Frage: Was ist zu tun, wenn die gelieferte Hose zu lang ist?

Antwort:
Eine Hose, die zu lang aber ansonsten passgerecht ist, stellt keinen Rücksendegrund dar.
Die Änderung der Hosenbeinlänge ist durch Sie und zu Ihren Lasten zu veranlassen.



Frage: Wie verhalte ich mich bei Schadensfällen?

Antwort:
Bei Schadensfällen wenden Sie sich bitte an den in Ihrer Behörde zuständigen Sachbearbeiter für Bekleidung.

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Polizei Bremen

Frage: Wie viel Bekleidungsgeld gibt es pro Jahr?

Antwort:
Ab 2011 hat die Polizei Bremen für ihre Dienstkleidungsträger folgende Jahreskontensätze festgelegt:

Schutzpolizei: 210 Euro
Tagesdienst: 140 Euro
Kriminalpolizei: 0 Euro
SEK: 70 Euro
Wasserschutzpolizei: 210 Euro
Fachhochschüler: 84 Euro
Angestellte: 140 Euro



Frage: Kann man Geld mit ins nächste Jahr übernehmen?

Antwort: : Das maximale Jahresguthaben beträgt 420,- Euro.

Beim Übertrag des Jahresguthabens in das nächste Kalenderjahr muss beachtet werden, dass das Konto nach der Jahresgutschrift um den Betrag gekürzt wird, der 420,- Euro übersteigt.


Frage: Wohin wird die bestellte Ware geliefert?

Antwort: Wir liefern direkt an Ihre Dienststelle. Eine Änderung der Lieferanschrift ist auch kurzfristig möglich, wenn Sie z.B. abgeordnet sind. Bei Versetzungen wenden Sie sich bitte an den Koordinator für das Bekleidungswesen.


Frage: Wie viel Freipakete sind pro Kalenderjahr vorgesehen?

Antwort: Grundsätzlich hat jeder Kontoinhaber 3 Freibestellungen pro Jahr, ab der vierten Bestellung wird der Versandkostenanteil von 6,10 € dazugerechnet. Nachlieferungen oder Lieferungen auf Grund von Retouren werden nicht gezählt.


Frage: Gibt es eine Kostenerstattung für selbstbeschaffte Ware?

Antwort: Es gibt vom LZN keine Kostenerstattung für selbstbeschaffte Ware.


Frage: Wie muss man vorgehen, wenn Sonderbekleidung benötigt wird?

Antwort: Die Sonderbekleidung wird immer von der Direktion Zentrale Technische Dienste bestellt. Wenden Sie sich bitte an den Koordinator für das Bekleidungswesen.


Frage: Kann man Kleidung umtauschen?

Antwort: Falls ein Umtausch oder eine Rückgabe von Bekleidung nötig ist, können Sie die Artikel innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware kostenlos mit dem beigefügten Rücksendeschein und -aufkleber paketfertig zurücksenden.
Bitte beachten Sie beim Umtausch, dass Ware nur dann umgetauscht oder zurück genommen werden kann, wenn die Artikelverpackung (Herstellerkarton, PVC-Folie) unversehrt bleibt.
Beklebte Herstellerkartons oder aufgerissene PVC-Folie werden von uns als beschädigt angesehen.


Frage: Können alle Artikel aus dem Katalog bestellt werden, oder gibt es Einschränkungen?

Antwort: Bitte beachten Sie, dass es im Einzelfall Artikel geben kann, die per Dienstkleidungserlass für persönliche Bestellungen mit einer Sperre versehen worden sind oder nur gegen private Rechnung bezogen werden können. Das LZN hat darauf keinen Einfluss.


Frage: Was ist zu tun, wenn eine gelieferte Hose zu lang ist?

Antwort: Änderungs- und Instandhaltungskosten müssen privat bezahlt werden.

Nachzulesen in der Bekleidungsvorschrift vom 01.12.2005 unter Punkt 13 Instandhaltung der Dienstkleidung.


Frage: Welche Gewährleistungsfrist gilt?

Antwort: Die Gewährleistungspflicht beträgt zwei Jahre und beginnt mit der Übernahme der Ware. Ihre Gewährleistungsansprüche sind zunächst auf Nacherfüllung beschränkt. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung haben Sie nach Ihrer Wahl einen Anspruch auf Rücktritt vom Kaufvertrag oder Minderung des Kaufpreises. Den Zeitpunkt des Gewährleistungs-/ Garantiebeginns weisen Sie bitte durch einen Beleg nach (Rechnung, Lieferschein). Bewahren Sie diese Unterlagen bitte sorgfältig auf. Ausgenommen von der Gewährleistung bzw. Garantie sind Schäden, die auf natürlichen Verschleiß, auf unsachgemäßen Gebrauch oder auf mangelnde Pflege zurückzuführen sind.


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WAREN UND DIENSTLEISTUNGEN

Auftrag des LZN

Frage:
Welchen Auftrag hat das LZN?

Antwort: Das Logistik Zentrum Niedersachsen ist Ihr zentraler und kompetenter Einkaufs- und Logistikpartner in der niedersächsischen Landesverwaltung. Als Landesbetrieb hat das LZN die Zielsetzung, den Einkauf und die Versorgung unserer Kunden zu optimieren.

Unsere Kernkompetenz ist der Einkauf und die Belieferung der Dienststellen in der niedersächsischen Landesverwaltung mit Waren und Dienstleistungen.

Unser Ziel ist die Nutzung von Synergieeffekten und Reduzierung der Prozess- und Transaktionskosten.

Das LZN ist als öffentlicher Auftraggeber für die Ausschreibungen nach der VOL/A zuständig. Zur eigenverantwortlichen Erstellung der Ausschreibungsverdingungen gehört u.a. auch die Erstellung der technischen Leistungsbeschreibung in gemeinsamer Zusammenarbeit mit dem Kunden.

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Einkauf

Frage: Nach welchen Kriterien kauft das LZN ein?

Antwort:
Ausschreibungen werden ausschließlich nach VOL durchgeführt. Bei der Vergabe ist das LZN verpflichtet, die Mittelstandsförderung und die Bekämpfung der Kinderarbeit zu berücksichtigen. Weiterhin ist bei der Beschaffung grundsätzlich darauf zu achten, dass umweltbezogene und soziale Aspekte Berücksichtigung finden. Auch die Anforderungen der jeweiligen Nutzergruppe werden in der Ausschreibung berücksichtigt. Die Preistransparenz ist hierbei ein weiteres bedeutendes Kriterium.


Frage: Welche Zielsetzung gibt es um die Einstandspreise zu minimieren?

Antwort:
Im Rahmen der Preispolitik ist die Zielsetzung die Optimierung der Einstandspreise unter Berücksichtigung der Kaufkraftstabilisierung und –maximierung der Landesverwaltung. Die Minimierung der Einstandspreise bei einmaligen Beschaffungsvorgängen, bzw. der Abschluss günstiger Rahmenverträge bei mehrmaligen Bestellvorgängen unter Einbeziehung der jeweiligen Ressorts sind hierbei wichtige Kriterien. War bisher eine hohe Produktqualität in Einklang mit Wirtschaftlichkeit bedeutend, so zeigen die Erfahrungen auch eindeutig, dass unterschiedliche Produktqualitäten gefordert werden. Der Spagat, auch günstige Produkte mit minderer Qualität im Portfolio des LZN zu installieren, wird mittelfristig eine erhebliche Aufgabe des Einkaufs sein.


Frage: Wie kalkuliert das LZN seine Preise?

Antwort: Das LZN kalkuliert seine Preise gemäß § 26 LHO grundsätzlich kostendeckend. Auf standardisierte Waren werden festgelegte Gemeinkostenzuschläge erhoben. Bei Einzel- und Sonderbeschaffungen sowie bei der Vermittlung von Dienstleistungen bemisst sich der Zuschlag am Aufwand.Die Preise sind dem Webshop oder dem Angebot des LZN zu entnehmen. Die Abrechnung mit dem Hersteller/Lieferanten erfolgt grundsätzlich durch das LZN.

Im Rahmen einer vertrauensvollen und transparenten Zusammenarbeit wird das LZN die Ressorts in geeignetem Rahmen über die Bilanz und Kostenstruktur unterrichten. Dabei soll der Preisbildung eine wesentliche Bedeutung zukommen.


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Leistungsbeschreibung

Frage: Was beinhaltet eine Leistungsbeschreibung?

Antwort:
Für die Erstellung einer Leistungsbeschreibung ist der Einkäufer zuständig, welcher den Produktkatalog betreut. Mögliche Standards sollen in den dafür vorgesehenen Nutzergruppen definiert werden. Jedoch wird der Einkauf im Rahmen des vergaberechtlichen Verfahrens versuchen, die Aufnahme qualitativ unterschiedlicher Produkte zu gewährleisten. Dies wird über die neue Produktdefinition geschaffen werden. Als Beispiel dient der Kugelschreiber mit Wechselmine im qualitativ hochwertigen Bereich und der Einwegkugelschreiber im günstigen Preissegment. Darüber hinaus führt der zuständige Einkäufer mit Unterstützung der Produktberaterin aus dem Kundenservice Marktanalysen durch, um über Neuentwicklungen, sowie Veränderungen bei den Anbietern auf dem Laufenden zu sein. Auch diese Ergebnisse fließen in die Leistungsbeschreibung mit ein. Die umfassend abgestimmte Leistungsbeschreibung ist Grundlage der öffentlichen oder europaweiten Ausschreibung.

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Ausschreibung nach VOL/A

Frage: Wo findet die VOL/A Anwendung?

Antwort:
Die VOL/A ist für alle Lieferungen und Leistungen einschlägig, ausgenommen Leistungen, die unter die VOB/A fallen oder die im Rahmen einer freiberuflichen Leistung erbracht werden (VOF)


Frage: Was sind die Ziele des Vergaberechts?

Antwort:
Wesentliche Ziele des öffentlichen Vergaberechts sind:
-Gewährleistung des freien Wettbewerbs
-Sicherstellung des Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeitsprinzips
-Verhinderung von Korruption
-Förderung des Mittelstands


Frage: Welche Arten der Vergabe gibt es im Bereich der nationalen Ausschreibungen?

Antwort:

Öffentliche Ausschreibung
Bei einer Öffentlichen Ausschreibung werden Leistungen im vorgeschriebenen Verfahren nach öffentlicher Aufforderung (z. B. auf der vom LZN benutzten elektronischen Vergabeplattform "vergabe.niedersachsen.de" oder anderen Publikationsorganen) einer unbeschränkten Zahl von Unternehmen zur Einreichung von Angeboten vergeben.

Beschränkte Ausschreibung
Bei einer beschränkten Ausschreibung werden Leistungen im vorgeschriebenen Verfahren nach Aufforderung einer beschränkten Zahl von Unternehmen (mindestens drei) zur Einreichung von Angeboten vergeben.
Höchstgrenze für eine beschränkte Ausschreibung ohne besondere Begründung: 25.000 EUR netto (unter Beachtung von * )

Freihändige Vergabe
Bei freihändiger Vergabe werden Leistungen ohne ein förmliches Verfahren vergeben. Auch hier sind, wie bei der beschränkten Ausschreibung, mindestens drei Angebote einzuholen.
Höchstgrenze für eine freihändige Vergabe, soweit keine andere Begründung des § 3 Nr. 4 VOL/A zutrifft: 15.000 EUR netto (unter Beachtung von * )

* Beschleunigung von investiven Maßnahmen – Festsetzung von Wertgrenzen unterhalb der geltenden EU-Schwellenwerte für ….. 2. Liefer und Dienstleistungsaufträge (VOL/A) Gem. Rd. Erl. D. MW, d. StK u. d. übr. Min. v. 04.02.2009 – 24-32573/0020-
Bis zu einer Wertgrenze von 100.000 EUR (ohne Umsatzsteuer) dürfen ohne weitere Einzelbegründung befristet bis zum 31.12.2010 Vergaben im Wege der beschränkten Ausschreibung und Freihändige Vergaben vorgenommen werden.
Aber : Veröffentlichung der Aufträge mit einem Auftragsvolumen (ohne Umsatzsteuer) von mehr als 25.000 EUR auf der Internetseite der Vergabestelle oder in der Presse/ in Fachzeitschriften mit Nennung von u.a. Namen des Auftragnehmers und Auftragswerts.

Für EU-weite Ausschreibungen gelten entsprechende Regelungen mit teilweise strengeren Vorschriften.

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Freitexterfassung / Beschaffung

Frage: Was muss ich bei einer Freitexterfassung / Beschaffung beachten?

Antwort:
Über die Funktion "Artikelfreierfassung" können Sie Artikel bestellen, die nicht im Webshop gelistet sind. Die Preisermittlung erfolgt dann im Rahmen des >>>Vergabeverfahrens.
Bitte geben Sie die Artikelbezeichnung detailgenau an. Technische Leistungsbeschreibung und weitere Unterlagen senden Sie bitte direkt an das LZN
( kundenservice.wud@lzn.de)

Die Artikelfreierfassung muss auf den jeweiligen Produktkatalog bezogen erfolgen!


Frage: Wie lange dauert eine Beschaffung?

Antwort:
Die Dauer der Beschaffung hängt von der Art des Vergabeverfahrens und der Lieferzeit des Lieferanten ab. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice.


Frage: Bindet das LZN die ehemals mit der Beschaffung beauftragten Ressorts ein?

Antwort:
Die Ziele des LZN, höchste Einkaufs-Qualität verbunden mit einem attraktiven Preis-Leistungsverhältnis zu erzielen, lassen sich durch die Einbindung der ehemals mit der Beschaffung betrauten Mitarbeiter vor der Ausschreibung effizient nutzen. Durch die Kommunikation mit den einzelnen Ressorts eröffnen sich dem LZN Möglichkeiten Einkaufspreise gezielt abzugleichen und weiter zu senken. Die Zielsetzung ist zukünftig herausragende Einkaufspreise und eine Qualitätsführerschaft zu erreichen.


Frage: Welche Beschaffungen laufen über das LSKN?

Antwort:
Alle Geräte, die mit einem Datennetz verbunden sind (Computer, Telefonanlagen, Multifunktionsgeräte, Navigation, etc.) bestellen Sie bitte über das LSKN.


Frage: Wofür ist das SBN zuständig?

Antwort:
Das SBN ist für Dienstleistungen rund um das Gebäude (Putzdienste, Räumdienste, etc.) sowie für die Beschaffung von Heizöl zuständig.

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selbstbeschaffte Waren

Frage: Warum soll ich selbstbeschaffte Waren dem LZN melden?

Antwort:
Die selbstbeschafften Waren und Artikel sind in angemessenen Abständen dem LZN zu melden. Soweit diese Waren oder Artikel standardisiert werden können, sind sie ins Angebot des LZN aufzunehmen.

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Webshop

Frage: Wie beantrage ich eine Bestell- / Leseberechtigungen

Antwort:
Eine Bestell- / Leseberechtigung kann nur vom zuständigen Sachbearbeiter ihrer Dienststelle schriftlich beantragt werden. Für die Erteilung einer Berechtigung benötigen wir Ihre Kundennummer, Ihren Vor- und Zunamen, Ihre E-Mail-Adresse, die Telefonnummer mit Durchwahl und die Produktkataloge, für die die Berechtigung gelten soll. Die Zugangsdaten für den Webshop erhalten Sie dann auf dem Postweg.


Frage: Wie kann ich meine Bestellberechtigung auf neue / weitere Produktkataloge erweitern lassen?

Antwort:
Eine Erweiterung der Bestell- / Leseberechtigung kann nur vom zuständigen Sachbearbeiter ihrer Dienststelle schriftlich beantragt werden. Die Angabe der Kundennummer ist zwingend erforderlich.
Eine automatische Erweiterung auf neue Produktkataloge ist aus erlassrechtlichen Gründen nicht möglich.


Frage: Wie kann ich die Lieferanschrift im Webshop ändern?

Antwort:
Nachdem Sie die gewünschten Artikel in den Warenkorb gelegt haben, klicken Sie bitte auf das Feld "zur Bestellung". Unterhalb Ihrer Kontendaten befindet sich das Feld "abweichende Lieferadresse auswählen". Durch einen Mausklick öffnet sich das Untermenü "Auswahl Lieferadresse". Als Adresstyp wählen Sie "allgemeine Adressen". Die möglichen Lieferanschriften werden Ihnen in alphabetischer Reihenfolge angezeigt. Durch "wählen" können Sie die gewünschte abweichende Lieferanschrift Ihrer Bestellung hinzufügen.


Frage: Wie kann ich überprüfen, ob meine Bestellung gesendet wurde?

Antwort:
Wenn ihre Bestellung erfolgreich gesendet wurde, dürfen sich keine Artikel mehr im Warenkorb befinden.
Des Weiteren erscheint nach Ihrer Anmeldung im Webshop unter ihren persönlichen
Daten eine Information über vorhandene Nachrichten und Aufträge.

Weiterhin können Sie nach der Anmeldung im Webshop unter "Mein LZN" und "Auftragsstatus" den Status Ihrer Bestellung einsehen.
Unter "Mein LZN" und "Nachrichten" ist Ihre Bestellbestätigung hinterlegt.


Frage: Wie kann ich zusätzlichen Lieferadressen einrichten lassen?

Antwort:
Bitte teilen Sie uns die gewünschte Lieferadresse unter Angabe Ihrer Kundennummer schriftlich mit. Wir werden diese Anschrift dann als abweichende Lieferadresse für Ihre Kundennummer im System hinterlegen.


Frage: Warum kann ich keine Markenartikel bestellen?

Antwort:
Laut Vergabeordnung dürfen keine Markenartikel ausgeschrieben werden.
Sie finden aber gleichwertige Produkte in unserem Warenkorb.


Frage: Wie kann ich Verbessuerngsvorschläge oder Anregungen zum Artikelsortiment einreichen=

Antwort:
Verbesserungsvorschläge können Sie direkt unter "Kontakt" - "Lob und Kritik" an das LZN senden oder über die jeweilige Nutzergruppe einreichen.


Frage: Wie kann ich im Webshop nach Artikelnummern des Lieferanten suchen?

Antwort:
Bitte geben Sie im Feld "Suchen" die Artikelnummer des Lieferanten ein. Durch
Auswahl des Produktkataloges können Sie die Suche eingrenzen.


Frage: Welche Suchfunktionen gibt es im Auftragsstatus?

Antwort:
Im Auftragsstatus haben Sie die Möglichekeit offene Aufträge nach Warenkorb-, Artikelfreitext-, Auftrags- und Artikel-Nummer zu suchen.


Frage: Welche Suchfunktionen gibt es im Auftragsstatus?

Antwort:
Im Auftragsstatus haben Sie die Möglichkeit, offene Aufträge nach Produktkatalogen oder Artikelnummern zu suchen.


Frage: Welche Suchfunktionen gibt es im Auftragsarchiv?

Antwort:
Das Auftragsarchiv bietet folgende Suchkriterien
- Suche nach Auftragsnummer
- Suche nach Rechnungsnummer
- Suche nach Artikelnummer
- Suche nach Warenkorbnummer
Des Weitern haben Sie die Möglichkeit, sich alle Aufträge aus einem Produktkatalog anzeigen zu lassen. Die Eingabe des Bestelljahres schränkt diese Suche ein.
Über die Auftragsnummer erhalten Sie detaillierte Informationen zum Auftrag, wie Lieferscheinnummer, Lieferdatum, Verrechnungsart und Lieferwert. Bei Gutschriften werden Gutschrift-Nummer und –Wert angezeigt.


Frage: Wie bestätige ich den Wareneingang?

Antwort:
Nach der Anmeldung im Webshop können Sie durch Mausklick auf den Button "Wareneingang" den Erhalt der Lieferung bestätigen.
Bitte wählen Sie hierfür die Bestellnummer aus. Wenn Sie Ihre Bestellung komplett erhalten haben, so können Sie in dem Kästchen für "alle Positionen als geliefert markieren" ein Häkchen setzen. Nach Eingabe der Lieferscheinnummer bestätigen Sie bitte die Angaben mit "speichern".

Bei Teillieferungen markieren Sie bitte die entsprechende Position mit einem Häkchen. Sie können vorab auch die erhaltene Menge ändern. Auch bei Teillieferungen ist die Eingabe der Lieferscheinnummer und die Bestätigung durch "speichern" zwingend erforderlich.


Frage: Wie bestätige ich weitere Teillieferungen?

Antwort:
Nach der Anmeldung im Webshop können Sie durch Mausklick auf den Button "Wareneingang" den Erhalt von weiteren Lieferungen bestätigen.
Bitte wählen Sie hierfür die Bestellnummer aus.
Klicken Sie dann auf "neuen Wareneingang erfassen" und bestätigen Sie die erhaltenen Positionen.


Frage: Warum soll die Wareneingangsbestätigung elekronisch erfolgen?

Antwort:
Die elektr. Wareneingangsbestätigung ist üfr die Auswertung, Kontrolle der Lieferzeiten und Lieferantenbeurteilung zwingend erforderlich. Daher bitten wir Sie, den Wareneingang stets unmittelbar elektr. zu bestätigen.


Frage: Wann ist die Rechnung als PDF-Datei im Auftragsarchiv hinterlegt?

Antwort:
Bereits einen Tag nach Rechnungserstellung finden Sie diese im Auftragsarchiv.


Frage: Warum gibt es die Unterteilung in Produktkataloge?

Antwort:
Sämtliche Produkte und Artikel sind in einzelne Produktkataloge aufgeteilt. Für diese einzelnen Produktgruppen sind die jeweiligen Einkäufer verantwortlich, welche zukünftig im Rahmen der Sortimentspolitik des LZN anhand vorher festgelegter, absatzseitiger Warenpläne, die im Lieferantenmarkt zu beschaffenden Produktgruppen unter Einbeziehung der einzelnen Ressorts abstimmen. Diese Abstimmung wird im Wesentlichen den groben Sortimentsaufbau spezieller Produktkataloge unter Einbeziehung der bisherigen Lieferanten der Ressorts darstellen.


Frage: Können weitere Artikel in das Produktportfolio des LZN aufgenommen werden?

Antwort: Stellt sich nach Auswertung der Ausschreibung und Abschluss eines Rahmenvertrages heraus, dass noch Artikel fehlen, so können diese jederzeit nachgeschoben werden. Das gilt gerade im Hinblick auf günstigere Artikel, sofern neben dem bisher vorhandenen "Normalartikel" ein neues Produkt definiert werden kann.

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Nutzergruppe


Frage: Was versteht man unter einer Nutzergruppe?

Antwort:
Die Nutzergruppen bilden eine Art Verbraucherteam, das es dem LZN ermöglichen soll die Produkte anzubieten, die auf die Anforderungen der einzelnen Produktkataloge zugeschnitten sind. Eine dadurch erzielte hohe Akzeptanz stellt die Basisgrundlage für die Kundenzufriedenheit dar. Andererseits werden dadurch Fehlplanungen und somit Fehlinvestitionen vermieden.
Die Nutzergruppen werden aus einem repräsentativen Querschnitt der jeweiligen Ressorts gebildet.
Die fachspezifische Begleitung übernehmen die Funktionsinhaber/innen aus dem Bereich Einkauf.


Frage: Was sind die Aufgaben der Nutzergruppe?

Antwort:
Die Nutzergruppen als Verbraucherteam sollen im Wesentlichen folgende Aufgaben wahrnehmen:

-Informations- und Erfahrungsaustausch
-Mitgestaltung bei der Produktweiter- und Neuentwicklung
-Beurteilung von Kunden- Anregungen/Beschwerden/Wünschen


Frage: Wie werden die Mitglieder der Nutzergruppen bestimmt?

Antwort:
Die Mitglieder der Nutzergruppe werden von den Behörden, Dienststellen und Einrichtungen der Landesverwaltung benannt. Im Bereich "Waren und Dienstleistungen" handelts es sich um Büroleiter oder deren Beauftragte.

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Wertstoffrückgabe

Frage: Wie erfolgt die Wertstoffrückgabe?

Antwort:

Batterien: Die Rückgabe von Batterien kann bei ausgewiesenen Wertstoffhöfen oder jedem Handel erfolgen.

Leuchtstoffröhren: Nicht mehr benötigte Leuchtstoffröhren können ebenfalls über Wertstoffhöfe (handelsübliche Mengen) oder in großen Mengen auf einer Deponie entsorgt werden.


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Falschlieferung / Transportschäden

Frage: Wie verhalte ich mich bei Falschlieferungen?

Antwort:
Bitte senden Sie uns den Lieferschein mit einem kurzen Anschreiben umgehend zu (landesbedarf@lzn.de / Fax 05541/702-797).
Unser Kundenservice wird dann den Umtausch veranlassen.


Frage: Wie verhalte ich mich bei Transportschäden?

Antwort:

• Lassen Sie die Ware und die Verpackung auf jeden Fall unverändert
• Benutzen Sie die beschädigte Ware NICHT
• Setzen Sie sich anschließend mit unserem Kundenservice in Verbindung

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Gewährleistungen

Frage: Wie mache ich Gewährleistungsansprüche geltend?

Antwort:
Die Anprüche des Kunden richten sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Regelungen und Fristen, soweit sich durch nachstehende Regelungen keine Abweichungen ergeben. Schäden, die auf natürlichen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch oder mangelnde Pflege zurückzuführen sind, begründen keinen Anspruch gegenüber dem LZN. Die Unsachgemäßheit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers. Rechnung und Lieferscheine sind Grundlage für Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen. Im Gewährleistungsfall wird das LZN tätig, bitte setzen Sie sich daher mit uns in Verbindung. Bei technischen Artikels ist direkt der in der Bedienungsanleitung genannte Hersteller oder Service-Partner anzusprechen.

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Rechnung / Skonto

Frage: Wann erfolgt die Rechnungslegung an den Kunden?

Antwort:
Nach Erhalt der Lieferantenrechnung oder nach Bestätigung des Wareneingangs durch den Kunden wird die Rechnung erstellt.


Frage: Wann darf Skonto gezogen werden?

Antwort:
Bei Standardartikeln gewähren wir grundsätzlich 2 % Skonto, wenn die Zahlung innerhalb von 14 Tagen erfolgt. Bei Nichstandardartikeln (Beschaffungsartikeln) wird der Prozentsatz des Lieferantenskontos an den Kunden weitergegeben.


Frage: Welche Angaben sind auf der Überweisung erforderlich?

Antwort:
Bitte geben Sie bei Ihren Überweisungen immer nur die Rechnungs- und Kundennummer als alleinige Zuordnungskritierien an. Hierdurch werden die Zahlungseingänge automatisch identifiziert und verbucht.


Frage: Wann ist die Rechnung als PDF-Datei im Auftragsarchiv hinterlegt?

Antwort:
Bereits einen Tag nach Rechnungserstellung finden Sie diese im Auftragsarchiv in Ihrem Webshop.

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