FAQ - Häufige Fragen
Zu den Bereichen Waren und Dienstleistungen sowie Dienst- und Schutzkleidung haben das Logistik Zentrum Niedersachsen als zentralen Dienstleister des Landes Niedersachsen viele Fragen erreicht. DIENST- UND SCHUTZKLEIDUNG
|
||
GRUNDLAGEN Frage: Was beinhaltet der Newsletter? Antwort: Das von uns vergebene Passwort besteht aus sechs kleinen Buchstaben, einer Ziffer und einem Sonderzeichen (: # - ._, usw.) Bitte achten Sie darauf, dass Sie auch das Sonderzeichen mit eingeben. Frage: Wie kann ich mein Passwort ändern? Antwort: Nach der Anmeldung im Webshop klicken Sie auf "Mein LZN" und "Passwort". Geben Sie zuerst Ihr altes Passwort ein. Hiernach geben Sie Ihr neues Passwort ein und bestätigen das neue Passwort im Feld "bestätigen". Speichern Sie Ihr neues Passwort durch einen Mausklick auf "speichern". Frage: Wie kann ich ein neues Passwort anfordern? Antwort: Die Passwortvergabe wurde umgestellt. Sie können Ihr neues Passwort online anfordern! Voraussetzung hierfür ist, dass für Ihre Nutzerkennung eine E-Mailadresse hinterlegt ist. Klicken Sie einfach auf den Link „Passwort vergessen“. Geben Sie die Zugangsdaten und die E-Mailadresse ein. Wir senden Ihnen dann das neue Passwort an die hinterlegte E-Mailadresse. Ist die E-Mailadresse noch nicht im System hinterlegt, so teilen Sie uns einfach diese über das Kontaktformular mit. Wir berücksichtigen diese dann im System und senden Ihnen das neue Passwort zu. Frage: Kann ich meine Stammdaten im Webshop ändern? Antwort: Nein, eine Änderung ist ausschließlich über Ihre personalführende Dienststelle möglich! Frage: Wie kann ich die Lieferadresse im Webshop ändern? Antwort: Nachdem Sie die gewünschten Artikel in den Warenkorb gelegt haben, klicken Sie auf das Feld "zur Bestellung". Unterhalb Ihrer Kontendaten befindet sich das Feld "abweichende Lieferadresse auswählen". Durch einen Mausklick öffnet sich das Untermenü "Auswahl Lieferadresse". Als Adresstyp wählen Sie "allgemeine Adressen". Die möglichen Lieferanschriften werden Ihnen in alphabetischer Reihenfolge angezeigt. Durch "wählen" können Sie die gewünschte abweichende Lieferanschrift Ihrer Bestellung hinzufügen. Achtung! Die Änderung hat nur für den aktuellen Auftrag Gültigkeit! Frage: Wie kann ich überprüfen, ob meine Bestellung gesendet wurde? Antwort: Wenn Ihre Bestellung erfolgreich gesendet wurde, dürfen sich keine Artikel mehr im Warenkorb befinden.Des Weiteren erscheint nach Ihrer Anmeldung im Webshop unter ihren persönlichen Daten eine Information über vorhandene Nachrichten und Aufträge. Weiterhin können Sie nach der Anmeldung im Webshop unter "Mein LZN" und "Auftragsstatus" den Status Ihrer Bestellung einsehen. Unter "Mein LZN" und "Nachrichten" ist Ihre Bestellbestätigung hinterlegt. Frage: Wo finde ich meine Nachrichten und Auftragsbestätigungen? Antwort: Nachrichten, die Sie uns über unsere Kontaktformulare gesendet haben sowie unsere Bestellbestätigungen sind für die Dauer von acht Wochen im Webshop unter "Mein LZN" und "Nachrichten" hinterlegt . Zur Inhaltsübersicht Zur Inhaltsübersicht Frage: Darf ich Artikel zur Weitergabe an Dritte bestellen? Plausibilitätsprüfung Frage: Was versteht man unter einer Plausibilitätsprüfung? Antwort: Im Zusammenhang mit der dienstlichen bedarfsbezogenen Beschaffung wurde ein Bestellprüfverfahren in das Warenwirtschaftssystem integriert. Die Plausibilitätsprüfung ermöglicht die automatisierte Prüfung der Bestellposition unter Berücksichtigung der Bezugsmöglichkeiten durch den / die Kontoinhaber/-in. Die Beschaffung von Dienstkleidung reduziert sich somit für den Kontoträger auf die für die Bestellung freigegebenen Artikel unter Berücksichtigung von Dienstzweig und Fachdienst. Die Plausibilitätsprüfung prüft bei der Auftragserfassung automatisch die Bezugsberechtigung für den Besteller. Insofern die Prüfung ergibt, dass der Artikel nicht bezogen werden kann, sperrt sich der Artikel und der damit verbundene Auftrag. Im Webshop wird die Prüfung direkt bei der Artikelauswahl durchgeführt. Über den Webshop wird somit gewährleistet, dass nur die Artikel in den Warenkorb aufgenommen werden können, für die eine Bezugsberechtigung vorliegt. Zur Inhaltsübersicht Konfektionsgrössen Frage: Warum gibt es die Diensthemden nicht in Kurz- / Langgrößen? Antwort: Was die Konfektionsgrößen der Hemden anbelangt, ist im Jahr 2004 nach einer Ausschreibung die Größensystematik von unseren Lieferanten optimiert worden. Als das LZN 2001 die Lagerbestände der Kleiderkammern übernahm, gab es insgesamt etwa 48 Größen für das "normale" Diensthemd mit langen Ärmeln. Trotzdem mussten extrem viele Maßanfertigungen bestellt werden. Viele Kunden waren mit der Rumpflänge unzufrieden oder kamen trotz der vielen Ärmellängen nicht zu ordentlich passenden Hemden. Die aktuelle Maßtabelle ist inzwischen schon Grundlage von diversen Ausschreibungen gewesen. Sie wurde zwischenzeitlich von mehreren namhaften Lieferanten geprüft und für gut befunden. Unsere Maßanfertigungen haben sich im Vergleich mit den Anfängen des LZN nicht in einem Umfang vermehrt, wie es eine so reduzierte Tabelle vermuten ließe. Da bisher auch keine weiteren Anfragen nach Zwischengrößen vorliegen, wurde das Größenspektrum nicht erweitert. Unsere aktuelle Tabelle basiert auf bewährten, handelsüblichen Konfektionsgrößen. Frage: Wann besteht ein Anspruch auf Maßanfertigung von Bekleidung? Antwort: Maßanfertigungen können nur in begründeten Ausnahmefällen erfolgen! Maßgefertigte Kleidungsstücke sind vom Umtausch ausgeschlossen, wenn sie vom Hersteller korrekt nach den in der Bestellung angegebenen Maßen gefertigt sind! Grundsätzlich wird die Bekleidung in Konfektionsgrößen bestellt. Änderungen in Ärmel- bzw. Hosenbeinlänge sind zumutbar. Das Gleiche gilt für Änderungen in der Bundweite bei Tuchhosen. Keinen Anspruch auf eine Maßanfertigung haben Sie, wenn Sie zwischen zwei Konfektionsgrößen liegen. Eine Vermessung durch eine Schneiderei ist empfehlenswert. Frage: Kann ich Bekleidung im LZN anprobieren? Antwort: Das LZN ist auf Versand ausgerichtet. Daher existieren keine Umkleidekabinen o. ä. Bei Problemen mit der Passform wenden Sie sich bitte zunächst an unser Callcenter. Zur Inhaltsübersicht Lieferung Frage: Kann ich mir die Bestellung auch an meine Privatadresse liefern lassen? Antwort: Ihre bestellte Ware schicken wir Ihnen an Ihre Dienstanschrift. Die Lieferung erfolgt über DHL. Wenn Sie auf Grund einer Abordnung, Versetzung o.ä. die Bekleidung an die Adresse einer anderen Dienststelle geliefert haben möchten, so geben Sie dies einfach bei Ihrer Bestellung an. Eine Auslieferung an die private Anschrift ist nicht zulässig. Frage: Wann erfolgen Teillieferungen? Antwort: Nach Möglichkeit wird Ihre komplette Bestellung in einer Sendung geliefert. Sollte dennoch einmal eine Teillieferung erforderlich werden, so tragen wir die Mehrkosten. Teillieferungen können nur manuell durch unseren Kundenservice veranlasst werden. Zur Inhaltsübersicht Reklamationen / Gewährleistung Frage: Wie kann ich einen Artikel reklamieren? Antwort: Um zu beurteilen, ob es sich um eine berechtigte Reklamation handelt, müssen Sie uns die Ware gewaschen oder gereinigt zurück senden. Hierfür drucken Sie bitte den entsprechenden Rücksendeschein/Retourenaufkleber aus. Diesen finden Sie im Webshop unter "Mein LZN" -> "Retouren". Bitte geben Sie hier lediglich eine der drei abgefragten Nummern an. Unfrei gesendete Ware kann nicht zurück genommen werden! Bitte legen Sie der Rücksendung ein kurzes Anschreiben bei. Die Ware wird bei uns im Hause geprüft und gegebenenfalls zum Hersteller geschickt. Frage: Welche Gewährleistungsfrist gilt für Ihre Artikel? Antwort: Die Gewährleistungspflicht beträgt zwei Jahre und beginnt mit der Übernahme der Ware. Ihre Gewährleistungsansprüche sind zunächst auf Nacherfüllung beschränkt. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung haben Sie nach Ihrer Wahl einen Anspruch auf Rücktritt vom Kaufvertrag oder Minderung des Kaufpreises. Den Zeitpunkt des Gewährleistungs-/ Garantiebeginns weisen Sie bitte durch einen Beleg nach (Rechnung, Lieferschein). Bewahren Sie diese Unterlagen bitte sorgfältig auf. Ausgenommen von der Gewährleistung bzw. Garantie sind Schäden, die auf natürlichen Verschleiß, auf unsachgemäßen Gebrauch oder auf mangelnde Pflege zurückzuführen sind. Zur Inhaltsübersicht Umtausch Frage: Wie tausche ich Waren um? Antwort: Sollte bei einem Artikel ein Umtausch oder eine Rückgabe erforderlich sein, können Sie diesen innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt kostenlos mit dem von Ihnen ausgedruckten Rücksendeschein/Paketaufkleber paketfertig zurücksenden. Wir benötigen immer die Originalumverpackung des Herstellers zurück. Diese muss unversehrt bleiben, daher beachten Sie bitte bei der Anprobe, dass Sie die Verpackung vorsichtig öffnen. Bekleben Sie bitte nicht die Umverpackung (bspw. Schuhkarton), auch nicht mit dem Rücksendeaufkleber. Die Artikel dürfen selbstverständlich nicht benutzt sein. Anbei eine Einleitung zum Umtauschverfahren: Umtausch leicht gemacht Zur Inhaltsübersicht Nutzergruppen Frage: Was versteht man unter einer Nutzergruppe? Antwort: Die Nutzergruppen setzen sich aus repräsentativen Mitgliedern der jeweiligen Dienstzweige und den Fachverantwortlichen des LZN zusammen .Die fachspezifische Begleitung in allen textil-, bzw. produktspezifischen Angelegenheiten übernehmen die Funktionsinhaber/innen aus dem Bereich Einkauf. Frage: Was sind die Aufgaben der Nutzergruppe? Antwort: Die Nutzergruppen als Verbraucherteam sollen im Wesentlichen folgende Aufgaben wahrnehmen: • Informations- und Erfahrungsaustausch • Mitgestaltung bei der Produktweiter- und Neuentwicklung • Beurteilung von Kunden- Anregungen/Beschwerden/Wünschen Die erarbeiteten Vorschläge der Nutzergruppen werden an die Fachgruppe Bekleidung weitergeleitet. Bei Befürwortung durch die Fachgruppe erfolgt dann die Beschlussfassung durch das Kooperationsgremium. Frage: Wie werden die Mitglieder der Nutzergruppen bestimmt? Antwort: Die Mitglieder der Nutzergruppen werden von den Behörden und Dienststellen benannt. Frage: Für welche Fachdienste existieren Nutzergruppen? Antwort: Entsprechend der Konzeption wurden neben vier konkreten Nutzergruppen (Einsatz- und Streifendienst, Einsatzkräfte, Spezialeinheiten und Wasserschutzpolizei) auch anlassbezogene Nutzergruppen für Diensthundeführer, Radfahrer, Kradfahrer, SEK/MEK und Reiter eingerichtet. Zur Inhaltsübersicht Polizei - allgemein Frage: Haben sie weiteres Informationsmaterial über die Uniform vom Hersteller (Tom Tailor)? Antwort: Luigi Colani hatte sich seinerzeit bereit erklärt, kostenlos Entwürfe zu fertigen. Die Firma TOM TAILOR aus Hamburg konfektionierte kostenlos die ersten Modelle. Es erfolgte ein Trageversuch mit 100 Beamten. Die sich hieraus ergebenden Änderungen wurden in die technischen Beschreibungen eingearbeitet und dem LZN übergeben. Bedingung der Firma TOM TAILOR: Ihre Modelle müssen eine Kennzeichnung erhalten mit dem Logo der Firma und dem Text "designed by TOM TAILOR". Frage: Liegen Ihnen Erfahrungsberichte über Praxistauglichkeit der Uniform vor? Antwort: Hierzu wurden gemäß Kooperationsvereinbarung der Bundesländer Niedersachsen, Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern so genannte Nutzergruppen eingerichtet. Diese dienen dem Informations- und Erfahrungsaustausch, der Mitgestaltung bei der Produktweiter- und Neuentwicklung, Erprobung neuer Artikel sowie der Beurteilung von Kundenanregungen, Beschwerden und Wünschen. Selbstverständlich werden alle Anregungen, die dem LZN zur Kenntnis kommen, mit in diese Besprechungen genommen. Frage: Gab es seit der Einführung der Uniform Überarbeitungen der Uniformteile? Antwort: Es findet ein Prozess der ständigen Weiterentwicklung statt. Hier angesprochen bspw. Qualität und Funktionalität. Zu Beginn der Ausstattung hatten die blauen Hemden der Uniform noch eine Zusammensetzung von 100% Baumwolle. Mittlerweile besteht die Materialzusammensetzung aus 70% Baumwolle und 30% Polyester. Hintergrund ist unter anderem die Scheuerbeständigkeit der Hemden. Es liegt in der Natur der Sache, dass ein dunkelblaues Hemd schneller ausblutet. Eine Bekleidungsingenieurin ist ständig mit der Verbesserung der Stoffzusammensetzung und Funktionalität beschäftigt, um die optimale Dienstbekleidung in jeglicher Hinsicht zu schaffen. Frage: Liegen Ihnen Informationen über Waschprobleme vor? Antwort: Wir haben uns insgesamt entschlossen, explizit Hinweise auf die Waschanleitung für die Uniformteile der Blauen Uniform zu geben. In unseren Katalogen und auf der Internetseite sind Wasch- und Pflegetipps zusammengestellt. Das so genannte ausbluten des Stoffes (farbliche Schattierungen oder helle Streifenbildung beim bügeln) kann man verhindern, indem grundsätzlich alle Teile auf links gewaschen und gebügelt werden. Es ist überaus wichtig die Blaue Uniform ausschließlich mit Feinwaschmittel zu waschen. Aus der falschen Pflege resultieren insgesamt im Verhältnis gesehen die meisten Reklamationsbearbeitungen. Frage: Werden die Uniformteile der neuen Uniform ausschließlich in der BRD produziert? Antwort: Mittlerweile findet die Fertigung zu 95 % in Asien oder den Osteuropäischen Ländern statt. Auftragnehmer sind jedoch bisher Deutsche Firmen. Zur Inhaltsübersicht Polizei - Niedersachsen
1. Frage: Wie viel Bekleidungsgeld gibt es pro Jahr? Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte (PVB) Jede oder jeder PVB, die oder der überwiegend
Nach Abschluss des Bachelorstudiums erhält jede oder jeder PVB eine einmalige Zahlung in Höhe von 400 EUR auf ihr oder sein persönliches Bekleidungskonto. Polizeikommissaranwärterinnnen und Polizeikommissaranwärter (PKA) Zu Beginn des Bachelorstudiums an der Polizeiakademie Niedersachsen erhalten PKA eine Zahlung in Höhe von 230 EUR auf ihr persönliches Bekleidungskonto. Nach Ablauf der ersten eineinhalb Studienjahre erhalten PKA eine Folgezahlung in Höhe von 210 EUR auf ihr persönliches Bekleidungskonto. In den letzten beiden Jahren vor Eintritt in die Freistellungsphase der Altersteilzeit oder in den Ruhestand erfolgt keine Gutschrift.
2. Frage: Kann man auf das Bekleidungsgeld des nächsten Jahres vorgreifen?
3. Frage: Kann man Geld mit ins nächste Jahr übernehmen?
4. Frage: Wann werden Kürzungen vorgenommen?
5. Frage: Wie viel Freipakete sind pro Kalenderjahr vorgesehen?
6. Frage: Gibt es eine Kostenerstattung für selbstbeschaffte Ware? 7. Frage: Ist die Bestellung von Sonderbekleidung über das persönliche Bekleidungskonto möglich?
8. Frage: Was muss ich bei der Anmeldung im Webshop beachten? 9. Frage: Was muss ich bei der Entsorgung von Dienstkleidung beachten?
10. Frage: Welcher Dienstkleidungserlass ist aktuell gültig?
Zur Inhaltsübersicht Polizei - Hamburg Frage: Wie viel Bekleidungsgeld gibt es pro Jahr? Antwort: Die Polizei Hamburg hat für ihre Dienstkleidungsträger folgende Jahreskontensätze festgelegt: a) für Vollzugsbeamtinnen und -beamte S und WS 190,00 Euro b) für Dienstbekleidungsträger gem. Ziffer a) mit überwiegend innendienstlichen Funktionen sowie Polizei- und Fachhochschüler S und WS 130,00 Euro c) für Dienstkleidungsträger gem. Ziffer a) mit überwiegend zentralen Verwaltungsaufgaben 70,00 Euro für Dienstkleidungsträger gem. Ziffer a), die überwiegend als Zivilfahrer eingesetzt sind sowie Angehörige des MEK und Personenschutzes 70,00 Euro e) für Vollzugsbeamtinnen und -beamte der Kriminalpolizei zum Ersatz von Sportbekleidung 35,00 Euro f) für Angestellte im Polizeidienst und vergleichbare Funktionsträger, sofern Dienstkleidung zu tragen ist 150,00 Euro Hinweis: Polizei- und Fachhochschüler erhalten Bekleidungsgeld erstmalig im 2. Kalenderjahr nach der Einstellung. Frage: Kann man auf das Bekleidungsgeld des nächsten Jahres vorgreifen? Antwort: Ja, es darf auf das Bekleidungsgeld des folgenden Jahres vorgegriffen werden. Der Vorgriff ist grundsätzlich auf die Höhe des für das laufende Jahr geltenden prozentualen Jahreskontensatzes begrenzt. Hinweis: Bediensteten mit einem Kontensatz von bis 50% des Höchstsatzes ist der Vorgriff bis zum Zweifachen des Jahreskontensatzes gestattet. Frage: Kann man Geld mit ins nächste Jahr übernehmen? Antwort: Ja, Sie können das Restguthaben in das nächste Jahr übernehmen. Der Übertrag erfolgt automatisch durch das LZN. Hinweis: Das zu übertragende Guthaben darf das Zweifache des persönlichen Jahreskontensatzes nicht übersteigen. Frage: Wo kann ich meine Stammdaten ändern lassen? Antwort: Das LZN kann Stammdatendaten nicht ändern. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an Ihr Personalreferat in der VT 231. Frage: Wie viel Freipakete sind pro Kalenderjahr vorgesehen? Antwort: Jeder Kontoinhaber hat pro Jahr 3 Freibestellungen, ab der vierten Bestellung wird ein Versandkostenanteil von 6,10 Euro dazu berechnet. Nachlieferungen oder Lieferungen auf Grund von Retouren werden nicht gezählt. Für Bestellungen, die von Dienststellen aufgegeben werden, gibt es keine Freipakete (Retouren ausgenommen). Frage: Gibt es eine Kostenerstattung für selbstbeschaffte Ware? Antwort: Nein, das LZN erstattet grundsätzlich keinerlei private Aufwendungen. Einzelfälle werden durch die VT 231 entschieden, an die Sie sich im Bedarfsfalle vorher wenden sollten. Frage: Wie muss man vorgehen, wenn Sonderbekleidung benötigt wird? Antwort: Ihr Jahreskontensatz für Dienstbekleidung ist nicht für die Beschaffung von Einsatz-, Schutz- und Sonderbekleidung vorgesehen. Derartige, für bestimmte dienstliche Verwendungen ergänzend benötigte Bekleidungsstücke, werden stets über Ihre Verwendungsdienststelle beschafft. Bitte wenden Sie sich an Ihren Dienststellenleiter, an den von ihm Beauftragten oder an die VT 231. Frage: Können alle Artikel aus dem Katalog bestellt werden, oder gibt es Einschränkungen? Antwort: Bitte beachten Sie, dass es im Einzelfall Artikel geben kann, die per Dienstkleidungserlass für persönliche Bestellungen mit einer Sperre versehen worden sind oder nur gegen private Rechnung bezogen werden können. Das LZN hat darauf keinen Einfluss. Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall an die VT 231. Frage: Was ist zu tun, wenn eine gelieferte Hose zu lang ist? Antwort: Bitte nutzen Sie zunächst das Retourenverfahren. Eine Erstattung von Auslagen für die Änderung von Dienstkleidungsstücken ist, außer bei Ersteinkleidung und nur für das Kürzen von Jackenärmeln und Hosenbeinen, nicht vorgesehen. Über Ausnahmefälle entscheidet die VT 231. Bitte bei Bedarf vorher kontaktieren. Zur Inhaltsübersicht Polizei Schleswig-Holstein Frage: Wie viel Bekleidungsgeld gibt es pro Jahr? Antwort: Die Polizei Schleswig-Holstein hat für ihre Dienstkleidungsträger folgende Jahreskontensätze festgelegt: Außendienst: 280,00 Euro Innendienst: 196,00 Euro Kriminalbeamte 80,00 Euro Fachhochschüler 196,00 Euro ab dem 2. Ausbildungsjahr In den letzten 24 Monaten vor Eintritt in dieFreistellungsphase der Alterteilzeit oder den Ruhestand wird kein Bekleidungsgeld gutgeschrieben. Frage: Kann man auf das Bekleidungsgeld des nächsten Jahres vorgreifen? Antwort: Es ist nicht möglich, zu Lasten des Bekleidungsgeldes des darauf folgenden Jahres Dienstkleidung zu bestellen, wenn das laufende Konto ausgeschöpft ist. Frage: Kann man Geld mit ins nächste Jahr übernehmen? Antwort: Ja, Sie können das Restguthaben in das nächste Jahr übernehmen. Der Übertrag erfolgt automatisch durch das LZN. Das sich ergebende Guthaben soll am Jahresende das Einfache des jährlichen Kleidergeldes nicht überschreiten. Ein übersteigender Betrag verfällt. Bei der Kriminalpolizei findet keine Begrenzung bei der Übertragung von Guthaben in das neue Haushaltsjahr statt. Frage: Wann werden Kürzungen des Bekleidungsgeldes vorgenommen? Antwort: Bei überwiegend innendienstlicher Funktion wird die Jahresgutschrift auf 70 % reduziert. Wird auf Grund von Erziehungsurlaub, Sonderurlaub oder anderweitiger Verwendung keine Uniform getragen, wird das Bekleidungsgeld entsprechend gekürzt (nur volle Kalendermonate). Zwei Jahre vor Eintritt in den Ruhestand oder Freistellungsphase des Vorruhestandes gibt es keine Jahresgutschrift. Frage: Wohin wird die bestellte Ware geliefert? Antwort: Wir liefern direkt an Ihre Dienststelle. Eine Lieferung an Ihre Privatanschrift ist nicht zulässig. Frage: Wie viele Freipakete sind vorgesehen? Antwort: Grundsätzlich hat jeder Kontoinhaber 3 Freibestellungen, ab der vierten Bestellung wird der Versandkostenanteil von 6,10 € dazugerechnet. Nachlieferungen oder Lieferungen auf Grund von Retouren werden nicht gezählt. Frage: Wie muss man vorgehen, wenn Sonderbekleidung benötigt wird? Antwort: Die Bestellung von Sonderbekleidung erfolgt grundsätzlich durch den Polizeibeamten über sein Bekleidungskonto. Bestimmte Sonderbekleidungsstücke (Kradanzug oder Kradhelm) werden vom Polizeiverwaltungsamt in Kiel bestellt. Frage: Was ist bei Änderungen eines Bekleidungsstückes zu veranlassen? Antwort: Erforderliche Änderungen (Ärmel-, Hosenbeinlänge /Änderungen der Bundweite) werden über die Polizeidirektion Aus- und Fortbildung in Eutin, in der Schneiderei vorgenommen. Frage: Können alle Artikel aus dem Katalog bestellt werden, oder gibt es Einschränkungen? Antwort: Bitte beachten Sie, dass es im Einzelfall Artikel geben kann, die per Dienstkleidungserlass für persönliche Bestellungen mit einer Sperre versehen worden sind oder nur gegen private Rechnung bezogen werden können. Das LZN hat hierauf keinen Einfluss. Zur Inhaltsübersicht Polizei Mecklenburg-Vorpommern Frage: Wie viel Bekleidungsgeld gibt es pro Jahr? Antwort: Ab dem Jahr 2006 erhalten: Schutzpolizisten 190,00 Euro Schutzpolizisten Innendienst 133,00 Euro Wasserschutzpolizisten 190,00 Euro Wasserschutzpolizisten Innendienst 133,00 Euro PVB auf Widerruf im Vorbereitungsdienst 133,00 Euro Kriminalbeamte 40,00 Euro Frage: Kann man auf das Bekleidungsgeld des nächsten Jahres vorgreifen? Antwort: Ab dem Jahr 2006 ist ein Vorgriff auf das Folgejahr bis zur Höhe des dem Bekleidungskonto am Jahresanfang gutgeschriebenen Betrages zulässig. Frage: Kann man Bekleidungsgeld mit ins nächste Jahr übernehmen? Antwort: Ab dem Jahr 2006 ist ein Ansparen des zum Jahresanfang gutgeschriebenen Betrages in voller Höhe möglich. Frage: Wie viele Freipakete sind vorgesehen? Antwort: Grundsätzlich hat jeder Kontoinhaber 3 Freibestellungen, ab der vierten Bestellung wird der Versandkostenanteil von 6,10 € dazugerechnet. Nachlieferungen oder Lieferungen auf Grund von Retouren werden nicht gezählt. Frage: Wohin wird die bestellte Ware geliefert? Antwort: Wir liefern direkt an Ihre Dienststelle (bis zur Ebene Polizeirevier). Eine Lieferung an Ihre Privatanschrift ist nicht zulässig. Frage: Gibt es eine Kostenerstattung für selbstbeschaffte Ware? Antwort: Nein, es gibt vom LZN keine Kostenerstattung für selbstbeschaffte Ware. Frage: Wie muss man vorgehen, wenn Sonderbekleidung benötigt wird? Antwort: Sonderbekleidung wird von der für Sie zuständigen Behörde bestellt. Bitte wenden Sie sich an den in Ihrer Behörde zuständigen Sachbearbeiter für Bekleidung. Frage: Können alle Artikel aus dem Katalog bestellt werden, oder gibt es Einschränkungen? Antwort: Bitte beachten Sie, dass es im Einzelfall Artikel geben kann, die per Dienstkleidungserlass für persönliche Bestellungen mit einer Sperre versehen worden sind oder nur gegen private Rechnung bezogen werden können. Das LZN hat darauf keinen Einfluss. Frage: Was ist zu tun, wenn die gelieferte Hose zu lang ist? Antwort: Eine Hose, die zu lang aber ansonsten passgerecht ist, stellt keinen Rücksendegrund dar. Die Änderung der Hosenbeinlänge ist durch Sie und zu Ihren Lasten zu veranlassen. Frage: Wie verhalte ich mich bei Schadensfällen? Antwort: Bei Schadensfällen wenden Sie sich bitte an den in Ihrer Behörde zuständigen Sachbearbeiter für Bekleidung. Zur Inhaltsübersicht Schutzpolizei: 210 Euro Frage: Kann man Geld mit ins nächste Jahr übernehmen? Beim Übertrag des Jahresguthabens in das nächste Kalenderjahr muss beachtet werden, dass das Konto nach der Jahresgutschrift um den Betrag gekürzt wird, der 420,- Euro übersteigt. Frage: Wohin wird die bestellte Ware geliefert? Frage: Wie viel Freipakete sind pro Kalenderjahr vorgesehen? Frage: Gibt es eine Kostenerstattung für selbstbeschaffte Ware? Frage: Wie muss man vorgehen, wenn Sonderbekleidung benötigt wird? Frage: Kann man Kleidung umtauschen? Frage: Können alle Artikel aus dem Katalog bestellt werden, oder gibt es Einschränkungen? Antwort: Bitte beachten Sie, dass es im Einzelfall Artikel geben kann, die per Dienstkleidungserlass für persönliche Bestellungen mit einer Sperre versehen worden sind oder nur gegen private Rechnung bezogen werden können. Das LZN hat darauf keinen Einfluss. Frage: Was ist zu tun, wenn eine gelieferte Hose zu lang ist? Frage: Welche Gewährleistungsfrist gilt? Zur Inhaltsübersicht WAREN UND DIENSTLEISTUNGEN Auftrag des LZN Frage: Welchen Auftrag hat das LZN? Antwort: Das Logistik Zentrum Niedersachsen ist Ihr zentraler und kompetenter Einkaufs- und Logistikpartner in der niedersächsischen Landesverwaltung. Als Landesbetrieb hat das LZN die Zielsetzung, den Einkauf und die Versorgung unserer Kunden zu optimieren. Unsere Kernkompetenz ist der Einkauf und die Belieferung der Dienststellen in der niedersächsischen Landesverwaltung mit Waren und Dienstleistungen. Unser Ziel ist die Nutzung von Synergieeffekten und Reduzierung der Prozess- und Transaktionskosten. Das LZN ist als öffentlicher Auftraggeber für die Ausschreibungen nach der VOL/A zuständig. Zur eigenverantwortlichen Erstellung der Ausschreibungsverdingungen gehört u.a. auch die Erstellung der technischen Leistungsbeschreibung in gemeinsamer Zusammenarbeit mit dem Kunden. Antwort: Das LZN kalkuliert seine Preise gemäß § 26 LHO grundsätzlich kostendeckend. Auf standardisierte Waren werden festgelegte Gemeinkostenzuschläge erhoben. Bei Einzel- und Sonderbeschaffungen sowie bei der Vermittlung von Dienstleistungen bemisst sich der Zuschlag am Aufwand.Die Preise sind dem Webshop oder dem Angebot des LZN zu entnehmen. Die Abrechnung mit dem Hersteller/Lieferanten erfolgt grundsätzlich durch das LZN. Im Rahmen einer vertrauensvollen und transparenten Zusammenarbeit wird das LZN die Ressorts in geeignetem Rahmen über die Bilanz und Kostenstruktur unterrichten. Dabei soll der Preisbildung eine wesentliche Bedeutung zukommen. Zur Inhaltsübersicht
Beschränkte Ausschreibung Freihändige Vergabe * Beschleunigung von investiven Maßnahmen – Festsetzung von Wertgrenzen unterhalb der geltenden EU-Schwellenwerte für ….. 2. Liefer und Dienstleistungsaufträge (VOL/A) Gem. Rd. Erl. D. MW, d. StK u. d. übr. Min. v. 04.02.2009 – 24-32573/0020- Zur Inhaltsübersicht Freitexterfassung / Beschaffung Frage: Was muss ich bei einer Freitexterfassung / Beschaffung beachten? Antwort: Über die Funktion "Artikelfreierfassung" können Sie Artikel bestellen, die nicht im Webshop gelistet sind. Die Preisermittlung erfolgt dann im Rahmen des >>>Vergabeverfahrens. Bitte geben Sie die Artikelbezeichnung detailgenau an. Technische Leistungsbeschreibung und weitere Unterlagen senden Sie bitte direkt an das LZN ( kundenservice.wud@lzn.de) Die Artikelfreierfassung muss auf den jeweiligen Produktkatalog bezogen erfolgen! Frage: Wie lange dauert eine Beschaffung? Antwort: Die Dauer der Beschaffung hängt von der Art des Vergabeverfahrens und der Lieferzeit des Lieferanten ab. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice. Frage: Bindet das LZN die ehemals mit der Beschaffung beauftragten Ressorts ein? Antwort: Die Ziele des LZN, höchste Einkaufs-Qualität verbunden mit einem attraktiven Preis-Leistungsverhältnis zu erzielen, lassen sich durch die Einbindung der ehemals mit der Beschaffung betrauten Mitarbeiter vor der Ausschreibung effizient nutzen. Durch die Kommunikation mit den einzelnen Ressorts eröffnen sich dem LZN Möglichkeiten Einkaufspreise gezielt abzugleichen und weiter zu senken. Die Zielsetzung ist zukünftig herausragende Einkaufspreise und eine Qualitätsführerschaft zu erreichen. Frage: Welche Beschaffungen laufen über das LSKN? Antwort: Alle Geräte, die mit einem Datennetz verbunden sind (Computer, Telefonanlagen, Multifunktionsgeräte, Navigation, etc.) bestellen Sie bitte über das LSKN. Frage: Wofür ist das SBN zuständig? Antwort: Das SBN ist für Dienstleistungen rund um das Gebäude (Putzdienste, Räumdienste, etc.) sowie für die Beschaffung von Heizöl zuständig. Zur Inhaltsübersicht selbstbeschaffte Waren Frage: Warum soll ich selbstbeschaffte Waren dem LZN melden? Antwort: Die selbstbeschafften Waren und Artikel sind in angemessenen Abständen dem LZN zu melden. Soweit diese Waren oder Artikel standardisiert werden können, sind sie ins Angebot des LZN aufzunehmen. Zur Inhaltsubersicht Webshop Frage: Wie beantrage ich eine Bestell- / Leseberechtigungen Antwort: Eine Bestell- / Leseberechtigung kann nur vom zuständigen Sachbearbeiter ihrer Dienststelle schriftlich beantragt werden. Für die Erteilung einer Berechtigung benötigen wir Ihre Kundennummer, Ihren Vor- und Zunamen, Ihre E-Mail-Adresse, die Telefonnummer mit Durchwahl und die Produktkataloge, für die die Berechtigung gelten soll. Die Zugangsdaten für den Webshop erhalten Sie dann auf dem Postweg. Frage: Wie kann ich meine Bestellberechtigung auf neue / weitere Produktkataloge erweitern lassen? Antwort: Eine Erweiterung der Bestell- / Leseberechtigung kann nur vom zuständigen Sachbearbeiter ihrer Dienststelle schriftlich beantragt werden. Die Angabe der Kundennummer ist zwingend erforderlich. Eine automatische Erweiterung auf neue Produktkataloge ist aus erlassrechtlichen Gründen nicht möglich. Frage: Wie kann ich die Lieferanschrift im Webshop ändern? Antwort: Nachdem Sie die gewünschten Artikel in den Warenkorb gelegt haben, klicken Sie bitte auf das Feld "zur Bestellung". Unterhalb Ihrer Kontendaten befindet sich das Feld "abweichende Lieferadresse auswählen". Durch einen Mausklick öffnet sich das Untermenü "Auswahl Lieferadresse". Als Adresstyp wählen Sie "allgemeine Adressen". Die möglichen Lieferanschriften werden Ihnen in alphabetischer Reihenfolge angezeigt. Durch "wählen" können Sie die gewünschte abweichende Lieferanschrift Ihrer Bestellung hinzufügen. Frage: Wie kann ich überprüfen, ob meine Bestellung gesendet wurde? Antwort: Wenn ihre Bestellung erfolgreich gesendet wurde, dürfen sich keine Artikel mehr im Warenkorb befinden. Des Weiteren erscheint nach Ihrer Anmeldung im Webshop unter ihren persönlichen Daten eine Information über vorhandene Nachrichten und Aufträge. Weiterhin können Sie nach der Anmeldung im Webshop unter "Mein LZN" und "Auftragsstatus" den Status Ihrer Bestellung einsehen. Bei Teillieferungen markieren Sie bitte die entsprechende Position mit einem Häkchen. Sie können vorab auch die erhaltene Menge ändern. Auch bei Teillieferungen ist die Eingabe der Lieferscheinnummer und die Bestätigung durch "speichern" zwingend erforderlich. Zur Inhaltsübersicht Nutzergruppe Frage: Was versteht man unter einer Nutzergruppe? Antwort: Die Nutzergruppen bilden eine Art Verbraucherteam, das es dem LZN ermöglichen soll die Produkte anzubieten, die auf die Anforderungen der einzelnen Produktkataloge zugeschnitten sind. Eine dadurch erzielte hohe Akzeptanz stellt die Basisgrundlage für die Kundenzufriedenheit dar. Andererseits werden dadurch Fehlplanungen und somit Fehlinvestitionen vermieden. Die Nutzergruppen werden aus einem repräsentativen Querschnitt der jeweiligen Ressorts gebildet. Die fachspezifische Begleitung übernehmen die Funktionsinhaber/innen aus dem Bereich Einkauf. Frage: Was sind die Aufgaben der Nutzergruppe? Antwort: Die Nutzergruppen als Verbraucherteam sollen im Wesentlichen folgende Aufgaben wahrnehmen: -Informations- und Erfahrungsaustausch Wertstoffrückgabe Frage: Wie erfolgt die Wertstoffrückgabe? Antwort: Batterien: Die Rückgabe von Batterien kann bei ausgewiesenen Wertstoffhöfen oder jedem Handel erfolgen. Leuchtstoffröhren: Nicht mehr benötigte Leuchtstoffröhren können ebenfalls über Wertstoffhöfe (handelsübliche Mengen) oder in großen Mengen auf einer Deponie entsorgt werden. Zur Inhaltsübersicht Falschlieferung / Transportschäden Frage: Wie verhalte ich mich bei Falschlieferungen? Antwort: Bitte senden Sie uns den Lieferschein mit einem kurzen Anschreiben umgehend zu (landesbedarf@lzn.de / Fax 05541/702-797). Unser Kundenservice wird dann den Umtausch veranlassen. Frage: Wie verhalte ich mich bei Transportschäden? Antwort: • Lassen Sie die Ware und die Verpackung auf jeden Fall unverändert • Benutzen Sie die beschädigte Ware NICHT • Setzen Sie sich anschließend mit unserem Kundenservice in Verbindung Zur Inhaltsübersicht Gewährleistungen Frage: Wie mache ich Gewährleistungsansprüche geltend? Antwort: Die Anprüche des Kunden richten sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Regelungen und Fristen, soweit sich durch nachstehende Regelungen keine Abweichungen ergeben. Schäden, die auf natürlichen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch oder mangelnde Pflege zurückzuführen sind, begründen keinen Anspruch gegenüber dem LZN. Die Unsachgemäßheit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers. Rechnung und Lieferscheine sind Grundlage für Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen. Im Gewährleistungsfall wird das LZN tätig, bitte setzen Sie sich daher mit uns in Verbindung. Bei technischen Artikels ist direkt der in der Bedienungsanleitung genannte Hersteller oder Service-Partner anzusprechen. Zur Inhaltsübersicht Rechnung / Skonto Frage: Wann erfolgt die Rechnungslegung an den Kunden? Antwort: Nach Erhalt der Lieferantenrechnung oder nach Bestätigung des Wareneingangs durch den Kunden wird die Rechnung erstellt. Frage: Wann darf Skonto gezogen werden? Antwort: Bei Standardartikeln gewähren wir grundsätzlich 2 % Skonto, wenn die Zahlung innerhalb von 14 Tagen erfolgt. Bei Nichstandardartikeln (Beschaffungsartikeln) wird der Prozentsatz des Lieferantenskontos an den Kunden weitergegeben. Frage: Welche Angaben sind auf der Überweisung erforderlich? Antwort: Bitte geben Sie bei Ihren Überweisungen immer nur die Rechnungs- und Kundennummer als alleinige Zuordnungskritierien an. Hierdurch werden die Zahlungseingänge automatisch identifiziert und verbucht. Frage: Wann ist die Rechnung als PDF-Datei im Auftragsarchiv hinterlegt? Antwort: Bereits einen Tag nach Rechnungserstellung finden Sie diese im Auftragsarchiv in Ihrem Webshop. Zur Inhaltsübersicht |