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Polizei Mecklenburg-Vorpommern

1. Wie viel Bekleidungsgeld gibt es pro Jahr?

Im Jahr 2006 erhalten:

Schutzpolizisten 190,00 Euro
Schutzpolizisten Innendienst 133,00 Euro
Wasserschutzpolizisten 190,00 Euro
Wasserschutzpolizisten Innendienst 133,00 Euro

PVB auf Widerruf im
Vorbereitungsdienst 133,00 Euro
Kriminalbeamte 40,00 Euro

2. Kann man auf das Bekleidungsgeld des nächsten Jahres vorgreifen?

Ab dem Jahr 2006 ist ein Vorgriff auf das Folgejahr bis zur Höhe des dem Bekleidungskonto am Jahresanfang gutgeschriebenen Betrages zulässig.

3. Kann man Bekleidungsgeld mit ins nächste Jahr übernehmen?

Ab dem Jahr 2006 ist ein Ansparen des zum Jahresanfang gutgeschriebenen Betrages in voller Höhe möglich.

4. Wie viele Aufträge kann ich pro Jahr tätigen?

Die Zahl der Bestellungen ist nicht begrenzt.

Pro Jahr sind drei Bestellungen kostenfrei. Ergeben sich aus diesen Bestellungen Retouren, so sind diese mit dem Rücksendeaufkleber immer kostenfrei.

Ab der vierten Bestellung berechnen wir einen Versandkostenanteil in Höhe von 5,10 €.

5. Wohin wird die bestellte Ware geliefert?

Wir liefern direkt an Ihre Dienststelle (bis zur Ebene Polizeirevier).

Eine Änderung der Lieferdienststelle kann bei jeder Bestellung vorgenommen werden, z.B. wenn Sie abgeordnet sind.

An Privatadressen erfolgt keine Lieferung.

6. Gitb es eine Kostenerstattung für selbstbeschaffte Ware?

Nein, es gibt vom LZN keine Kostenerstattung für selbstbeschaffte Ware.

7. Wie muss man vorgehen, wenn Sonderbekleidung benötigt wird?

Sonderbekleidung wird von der für Sie zuständigen Behörde bestellt. Bitte wenden Sie sich an den in Ihrer Behörde zuständigen Sachbearbeiter für Bekleidung.

8. Kann man Kleidung umtauschen?

Falls ein Umtausch oder eine Rückgabe von Bekleidung nötig ist, können Sie die Artikel innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware kostenlos mit dem beigefügten Rücklieferungsschein und -aufkleber paketfertig zurücksenden.

Bitte beachten Sie beim Umtausch, dass Ware nur dann umgetauscht oder zurück genommen werden kann, wenn die Artikelverpackung (Herstellerkarton, PVC-Folie) unversehrt bleibt. Beklebte Herstellerkartons oder aufgerissene PVC-Folie werden von uns als beschädigt angesehen.

9. Können alle Artikel aus dem Katalog bestellt werden, oder gibt es Einschränkungen?

Es können nicht alle Artikel aus dem Katalog bestellt werden. Bestellbar sind alle Artikel, die in der Preisliste aufgeführt und die nach Anlage 1 der Bekleidungsrichtlinie für Ihre Verwendung vorgesehen sind.

10. Was ist zu tun, wenn die gelieferte Hose zu lang ist?

Eine Hose, die zu lang aber ansonsten passgerecht ist, stellt keinen Rücksendegrund dar.
Die Änderung der Hosenbeinlänge ist durch Sie und zu Ihren Lasten zu veranlassen.

11. Wie verhalte ich mich bei Schadensfällen?

Bei Schadensfällen wenden Sie sich bitte an den in Ihrer Behörde zuständigen Sachbearbeiter für Bekleidung.

12. Wann besteht der Anspruch auf Maßanfertigung?

Grundsätzlich wird die Bekleidung in Konfektionsgrößen bestellt.

Änderungen in Ärmel- bzw. Hosenbeinlänge begründen keinen Anspruch auf Maßanfertigung. Das gleiche gilt für Änderungen in der Bundweite bei Tuchhosen. Einen Anspruch auf eine Maßanfertigung haben Sie ebenfalls nicht, wenn Sie zwischen zwei Konfektionsgrößen liegen.

Bei Maßanfertigung ist eine Vermessung durch eine Schneiderei empfehlenswert.

Maßgefertigte Kleidungsstücke sind vom Umtausch ausgeschlossen, wenn sie vom Hersteller korrekt nach den in der Bestellung angegebenen Maßen gefertigt sind!

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