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Neue Fassung der Nutzungsvereinbarung

Mit Wirkung vom 01.01.2010 ist eine neue Fassung der Nutzungsvereinbarung (Anlage 2 zur Beschaffungsordnung) des LZN in Kraft getreten.

Die Vereinbarung regelt Rechte und Pflichten zwischen den Kunden und dem Logistik Zentrum Niedersachsen im Geschäftsprozess und präzisiert die Ausführungen der Beschaffungsordnung.

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