Neue Fassung der Nutzungsvereinbarung
Mit Wirkung vom 01.01.2010 ist eine neue Fassung der Nutzungsvereinbarung (Anlage 2 zur Beschaffungsordnung) des LZN in Kraft getreten.
Die Vereinbarung regelt Rechte und Pflichten zwischen den Kunden und dem Logistik Zentrum Niedersachsen im Geschäftsprozess und präzisiert die Ausführungen der Beschaffungsordnung.

