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Transportschäden

• Lassen Sie die Ware und die Verpackung auf jeden Fall unverändert

• Benutzen Sie die beschädigte Ware NICHT

• Melden Sie den Schaden bei dem Lieferanten wie unten beschrieben

• Setzen Sie sich anschließend mit unserem Kundenservice in Verbindung

• Bitte unterscheiden Sie in den beiden folgenden Fällen wie folgt:


Was tun bei Transportschäden bei einem Paketdienst / DHL / DPD / UPS

• Bitte unterscheiden Sie zunächst zwischen einem offenen Schaden (Verpackung beschädigt) und einem verdeckten Schaden (Verpackung einwandfrei / Inhalt beschädigt). Öffnen Sie die Sendungen daher umgehend und vergewissern Sie sich, dass kein verdeckter Transportschaden vorliegt.

• Ist die Verpackung offensichtlich von außen beschädigt, so verweigern Sie bitte komplett die Annahme oder falls die Ware dringend benötigt wird, vermerken die Beschädigung unbedingt auf der Ausroll Liste mit Datum und Uhrzeit. Bitte nehmen Sie sich in diesem Fall jedoch die Zeit und kontrollieren im Beisein des Auslieferungsfahrers die Sendung. Fehlmengen lassen Sie sich quittieren.

• Schaden dem Lieferanten unverzüglich melden (spätestens jedoch innerhalb von 6 Kalendertagen bei verdeckten Schäden). Hilfreich ist es uns eine Kopie der Schadensmeldung zukommen zu lassen.

• Ware im Originalkarton mit Lieferscheinkopie zur Abholung bereitstellen.


Was tun bei Transportschäden bei einer Spedition

• Bitte unterscheiden Sie zunächst zwischen einem offenen Schaden (Verpackung beschädigt) und einem verdeckten Schaden (Verpackung einwandfrei / Inhalt beschädigt). Öffnen Sie die Sendungen daher umgehend und vergewissern Sie sich, dass kein verdeckter Transportschaden vorliegt.

• Bei einem offenen erkennbaren Schaden in Gegenwart des anliefernden LKW-Fahrer auspacken und die Beschädigung auf dem Ablieferungsnachweis/Lieferschein mit Datum und Uhrzeit vermerken und bescheinigen lassen. Bitte auch das Kennzeichen des LKW notieren. Offene Schäden sind innerhalb von 24 Stunden zu melden.

• Ein "verdeckter Schaden" ist dem Lieferanten unverzüglich zu melden (spätestens jedoch innerhalb von 7 Kalendertagen in schriftlicher Form auch per Fax). Bitte öffnen Sie daher eine Lieferung umgehend und kontrollieren Sie auf Anzahl, Art und Beschädigungen. Hilfreich ist es uns eine Kopie der Schadensmeldung zukommen zu lassen.

• Ware im Originalkarton mit Lieferscheinkopie zur Abholung bereitstellen


Was tun bei Transportschäden bei der Post

• Bestätigung durch den Postboten ausstellen lassen

• Schaden innerhalb 24 Std. beim zuständigen Postamt melden

• Niederschrift verlangen (ohne dieses Dokument ist eine Schadenregulierung nicht möglich)

• Schaden dem Lieferanten unverzüglich melden (spätestens jedoch innerhalb von 7 Kalendertagen) Hilfreich ist es uns eine Kopie der Schadensmeldung zukommen zu lassen


In allen Fällen sind die Waren und Verpackungen in dem Zustand zu belassen, in dem sie sich bei der Entdeckung des Schadens befinden.

Wird die Ware ohne vorherige Begutachtung durch den Paketdienstleister oder Transportunternehmer an den Lieferanten zurückgesandt, so verfällt der Schadensanspruch gegenüber diesem. Bitte informieren Sie daher immer den Lieferanten und bitten diesen die Abholung der beschädigten Ware in die Wege zu leiten.

Für evtl. Rückfragen steht Ihnen selbstverständlich auch unser Kundenservice / Zentrale Beschaffung gerne zur Verfügung.

Presseinfo
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