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Polizei Schleswig-Holstein

1. Wie viel Bekleidungsgeld gibt es pro Jahr?

Schutzpolizisten 280,00 Euro
Wasserschutzpolizei 280,00 Euro
Kriminalbeamte 35,00 Euro
Fachhochschüler 196,00 Euro ab dem 2. Ausbildungsjahr

2. Kann man auf das Bekleidungsgeld des nächsten Jahres vorgreifen?

Es ist nicht möglich, zu Lasten des Bekleidungsgeldes 2008 Dienstkleidung zu bestellen.

3. Kann man Geld mit ins nächste Jahr übernehmen?

Ja, Sie können das Restguthaben in das nächste Jahr übernehmen.

Der Übertrag erfolgt automatisch durch das LZN.

Bis zum 1,5 fachen der Jahresgutschrift kann das Bekleidungsgeld angespart werden.

4. Wann werden Kürzungen vorgenommen?

Bei überwiegend innendienstlicher Funktion wird die Jahresgutschrift auf 70 % reduziert.

Wird auf Grund von Erziehungsurlaub, Sonderurlaub oder anderweitiger Verwendung keine Uniform getragen, wird das Bekleidungsgeld entsprechend gekürzt (nur volle Kalendermonate).

Zwei Jahre vor Eintritt in den Ruhestand oder Freistellungsphase des Vorruhestandes gibt es keine Jahresgutschrift .

5. Wohin wird die bestellte Ware geliefert?

Wir liefern direkt an Ihre Dienststelle. Eine Änderung der Lieferdienststelle ist auch kurzfristig möglich, wenn Sie z.B. abgeordnet werden.

An Privatadressen erfolgen keine Lieferungen.

6. Wie viele Freipakete sind vorgesehen?

Grundsätzlich hat jeder Kontoinhaber 3 Freibestellungen, ab der vierten Bestellung wird der Versandkostenanteil von 5,10 € dazugerechnet. Nachlieferungen oder Lieferungen auf Grund von Retouren werden nicht gezählt.

7. Wie muss man vorgehen, wenn Sonderbekleidung benötigt wird?

Die Bestellung von Sonderbekleidung erfolgt grundsätzlich durch den Polizeibeamten über sein Bekleidungskonto.

Bestimmte Sonderbekleidungsstücke ( Kradanzug oder Kradhelm) werden vom Polizeiverwaltungsamt in Kiel bestellt.

8. Was ist zu tun, bei Änderungen eines Bekleidungsstückes?

Erforderliche Änderungen (Ärmel-, Hosenbeinlänge /Änderungen der Bundweite) werden über die Polizeidirektion Aus- und Fortbildung in Eutin, in der Schneiderei vorgenommen.

9. Kann man Kleidung umtauschen?

Falls ein Umtausch oder eine Rückgabe von Bekleidung nötig ist, können Sie die Artikel innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware kostenlos mit dem beigefügten Rücklieferungsschein und -aufkleber paketfertig zurücksenden.

Bitte beachten Sie beim Umtausch, dass Ware nur dann umgetauscht oder zurück genommen werden kann, wenn die Artikelverpackung (Herstellerkarton, PVC-Folie) unversehrt bleibt.

Beklebte Herstellerkartons oder aufgerissene PVC-Folie werden von uns als beschädigt angesehen.

10. Können alle Artikel aus dem Katalog bestellt werden, oder gibt es Einschränkungen?

Grundsätzlich können Sie alle Artikel aus dem Katalog des LZN bestellen.

Bitte beachten Sie :

- dass es im Einzelfall Artikel geben kann, welche für persönliche Bestellungen mit einer Sperre versehen worden sind (z. Bsp. Einsatzanzug, Einsatzhelm, Motorradhelm ).

11. Welche Gewährleistungsfrist gilt?

Die Gewährleistungspflicht beträgt zwei Jahre und beginnt mit der Übergabe der Ware. Ihre Gewährleistungsansprüche sind zunächst auf Nacherfüllung beschränkt. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung haben Sie nach Ihrer Wahl einen Anspruch auf Rücktritt vom Kaufvertrag oder Minderung des Kaufpreises. Den Zeitpunkt des Gewährleistungs-/ Garantiebeginns weisen Sie bitte durch einen Beleg nach (Rechnung, Lieferschein). Bewahren Sie diese Unterlagen bitte sorgfältig auf. Ausgenommen von der Gewährleistung bzw. Garantie sind Schäden, die auf natürlichen Verschleiß, auf unsachgemäßen Gebrauch oder auf mangelnde Pflege zurückzuführen sind.

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