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Polizei Niedersachsen

1. Wie viel Bekleidungsgeld gibt es pro Jahr?

Die Polizei Niedersachsen gewährt ihren Dienstkleidungsträgern entsprechend der Verwendung ein jährliches Bekleidungsbudget wie folgt:

Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte (PVB)

Jede oder jeder PVB, die oder der überwiegend

  • Außendienst versieht, erhält ein jährliches Bekleidungsbudget in Höhe von 300 EUR.
  • Innendienst versieht, erhält ein jährliches Bekleidungsbudget in Höhe von 210 EUR.
  • Kriminaldienst versieht, erhält ein jährliches Bekleidungsbudget in Höhe von 60 EUR.

Nach Abschluss des Bachelorstudiums erhält jede oder jeder PVB eine einmalige Zahlung in Höhe von 400 EUR auf ihr oder sein persönliches Bekleidungskonto.

Polizeikommissaranwärterinnnen und Polizeikommissaranwärter (PKA)

Zu Beginn des Bachelorstudiums an der Polizeiakademie Niedersachsen erhalten PKA

  • eine Zahlung in Höhe von 230 EUR auf ihr persönliches Bekleidungskonto.

Nach Ablauf der ersten eineinhalb Studienjahre erhalten PKA

  • eine Folgezahlung in Höhe von 210 EUR auf ihr persönliches Bekleidungskonto.

In den letzten beiden Jahren vor Eintritt in die Freistellungsphase der Altersteilzeit oder in den Ruhestand erfolgt keine Gutschrift.

2. Kann man auf das Bekleidungsgeld des nächsten Jahres vorgreifen?

Ein Vorgriff auf das nächste Haushaltsjahr ist bis zur Höhe des Jahresbetrages des Bekleidungsbudgets möglich. PVB im Kriminaldienst wird der Zugriff bis zum Zweifachen des Budgets gestattet.

3. Kann man Geld mit ins nächste Jahr übernehmen?

Bis zum Zweifachen des zu gewährenden jährlichen Bekleidungsbudgets kann in das nächste Haushaltsjahr übertragen werden. Eine Auszahlung des Guthabens findet nicht statt. Beträge, die das Zweifache des zu gewährenden Jahresbetrages übersteigen, verfallen.

4. Wann werden Kürzungen vorgenommen?

Wird aufgrund von Erziehungsurlaub, Sonderurlaub oder anderweitiger Verwendung keine Uniform getragen, erfolgt ggf. eine Prüfung durch die personalführende Dienststelle hinsichtlich einer Kürzung des Bekleidungsbudgets für den entsprechenden Zeitraum (nur volle Kalendermonate).

5. Wie viel Freipakete sind pro Kalenderjahr vorgesehen?

Jeder Kontoinhaber hat pro Jahr drei Freibestellungen, ab der vierten Bestellung wird ein Versandkostenanteil von 6,10 Euro dazu berechnet. Nachlieferungen oder Lieferungen aufgrund von Retouren werden nicht gezählt.
Für Bestellungen, die von Dienststellen aufgegeben werden, gibt es keine Freipakete (Retouren ausgenommen).

6. Gibt es eine Kostenerstattung für selbstbeschaffte Ware?

Nein, es gibt keine Kostenerstattung für selbstbeschaffte Ware.


7. Ist die Bestellung von Sonderbekleidung über das persönliche Bekleidungskonto möglich?

PVB, denen aufgrund ihrer dienstlichen Verwendung Sonderausstattung entsprechend der Anlagen 2, 3 Runderlass Dienstkleidung in der Polizei Niedersachsen gewährt wird, können diese auch über das persönliche Bekleidungsbudget beschaffen. Die Meldung der Fachdienste erfolgt über die personalführende Dienststelle.

Bei dieser Möglichkeit ist durch die PVB zu gewährleisten, dass die allgemeine Ausstattung trotz des erweiterten Einsatzes der persönlichen Mittel, weiterhin in einem angemessenen Zustand unterhalten wird.

8. Was muss ich bei der Anmeldung im Webshop beachten?

Bitte geben Sie die Personalnummer ohne Prüfziffer (letzte Ziffer) ein.

9. Was muss ich bei der Entsorgung von Dienstkleidung beachten?

Werden Dienstkleidungsstücke künftig nicht mehr dienstlich genutzt, sind die Hoheitsabzeichen, taktische Zeichen sowie Polizeischriftzüge abzutrennen, unkenntlich zu machen und von der oder dem jeweiligen PVB fachgerecht zu vernichten. Unkenntlich gemachte Dienstkleidungsstücke sind im Restmüll zu entsorgen.

10. Welcher Dienstkleidungserlass ist aktuell gültig?

Derzeit findet der Runderlass Dienstkleidung in der Polizei des Landes Niedersachsen vom 1. April 2020 Anwendung. Siehe hierzu: RdErl. d. MI v. 1. 4. 2020 – 26.35-02431 – (Nds. MBl. 2020 Nr. 31, S. 662), zuletzt geändert durch Erlass d. MI v. 01.02.2023 (Az.: 26.34-02431/2023).

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