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Polizei Bremen

1. Wieviel Bekleidungsgeld gibt es pro Jahr?

Gültig ab 01.01.2006:
Im Jahr 2006 wird den persönlichen Bekleidungskonten als Ausgleich für die Erstausstattung mit der blauen Uniform kein Bekleidungsgeld gutgeschrieben.

In den Jahren 2007 bis 2010 wird das zustehende Bekleidungsgeld zur Refinanzierung um 30% gekürzt.

Es gibt zwei Ausnahmen:
Wasserschutzpolizei und die Geburtsjahrgänge 1946 bis 1949.

2. Kann man auf das Bekleidungsgeld des nächsten Jahres vorgreifen?

Gültig ab 01.01.2006:
Das Bekleidungskonto darf maximal in Höhe einer zustehenden Jahresgutschrift überzogen werden.

3. Kann man Geld mit ins nächste Jahr übernehmen?

Gültig ab 01.01.2006:
Das Guthaben auf dem Bekleidungskonto ist auf das Zweifache des jährlich zustehenden Bekleidungsgeldes begrenzt.

4. Wohin wird die bestellte Ware geliefert?

Wir liefern direkt an Ihre Dienststelle. Eine Änderung der Lieferanschrift ist auch kurzfristig möglich, wenn Sie z.B. abgeordnet sind.

5. Wieviel Freipakete sind pro Kalenderjahr vorgesehen?

Grundsätzlich hat jeder Kontoinhaber 3 Freibestellungen pro Jahr, ab der vierten Bestellung wird der Versandkostenanteil von 5,10 € dazugerechnet. Nachlieferungen oder Lieferungen auf Grund von Retouren werden nicht gezählt.

6. Gibt es eine Kostenerstattung für selbstbeschaffte Ware?

Nein, es gibt vom LZN keine Kostenerstattung für selbstbeschaffte Ware.

7. Wie muss man vorgehen, wenn Sonderbekleidung benötigt wird?

Die Sonderbekleidung wird immer von der L23 bestellt.

Wenden Sie sich bitte an Ihren Dienststellenleiter, an den von Ihm Beauftragten oder direkt an die L23.

8. Kann man Kleidung umtauschen?

Falls ein Umtausch oder eine Rückgabe von Bekleidung nötig ist, können Sie die Artikel innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware kostenlos mit dem beigefügten Rücksendeschein und -aufkleber paketfertig zurücksenden.

Bitte beachten Sie beim Umtausch, dass Ware nur dann umgetauscht oder zurück genommen werden kann, wenn die Artikelverpackung (Herstellerkarton, PVC-Folie) unversehrt bleibt.

Beklebte Herstellerkartons oder aufgerissene PVC-Folie werden von uns als beschädigt angesehen.

9. Können alle Artikel aus dem Katalog bestellt werden, oder gibt es Einschränkungen?

Gültig ab 01.01.2006:
Ja, es gibt Einschränkungen bei der Bestellung.

Die Artikel, die Sie bestellen können sind in der Preisliste 2007/2008, gültig ab 01.01.2007 zu finden.

10. Was ist zu tun, wenn eine gelieferte Hose zu lang ist?

Die Kosten für Änderungen werden nicht mehr von der L23 übernommen. Änderungs- und Instandhaltungskosten müssen privat bezahlt werden.

Nachzulesen in der Bekleidungsvorschrift vom 01.12.2005 unter Punkt 13 Instandhaltung der Dienstkleidung.

11. Welche Gewährleistungsfrist gilt?

Die Gewährleistungspflicht beträgt zwei Jahre und beginnt mit der Übernahme der Ware. Ihre Gewährleistungsansprüche sind zunächst auf Nacherfüllung beschränkt. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung haben Sie nach Ihrer Wahl einen Anspruch auf Rücktritt vom Kaufvertrag oder Minderung des Kaufpreises. Den Zeitpunkt des Gewährleistungs-/ Garantiebeginns weisen Sie bitte durch einen Beleg nach (Rechnung, Lieferschein). Bewahren Sie diese Unterlagen bitte sorgfältig auf. Ausgenommen von der Gewährleistung bzw. Garantie sind Schäden, die auf natürlichen Verschleiß, auf unsachgemäßen Gebrauch oder auf mangelnde Pflege zurückzuführen sind.

12. Wurde das Bekleidungsgeld den Preisen angepasst?

Leider war es dem Land Bremen nicht möglich, die Bekleidungskonten entsprechend anzupassen. Der Grund dafür ist, dass Änderungen am Landeshaushalt im laufenden Jahr nicht mehr durchzuführen waren.

Auch für das Jahr 2007 ist vom Land Bremen noch keine Anpassung der Bekleidungskonten an die Vollkostenpreise des LZN durchführbar.

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